Schießvorschriften

Seit dem 01.01.2024 gilt eine neue Schießstandordnung und Schießvorschrift.

Bei allen Wettbewerben im jagdlichen Schießen müssen die Teilnehmer in jagdlicher Kleidung antreten und der persönliche Schutz der Augen, der Ohren und der Kopfhaut ist beim Flintenschießen und Kurzwaffenschießen verpflichtend. Das bedeutet, dass in diesen Disziplinen zukünftig das Tragen eines Gehörschutzes, einer Kopfbedeckung und einer Schießbrille zwingend vorgeschrieben ist.

Ob die Vorschrift tatsächlich so auch von den Schießständen ab dem 01.04.2024 umgesetzt wird, ist gegenwärtig noch fraglich und ggf. vor Ort zu erfragen.