Herzlich willkommen im Stadtjäger Bereich.
Ob umgewühlte Mülltonnen, Geräusche im Dachgeschoss oder Fraßschäden im Garten: Über diesen Bereich vermitteln wir unkompliziert den Kontakt zu einem örtlichen Jäger. Die Jäger handeln ehrenamtlich und eigenverantwortlich.
In bebauten Bereichen handelt es sich in der Regel um sogenannte befriedete Bezirke. Grundstückseigentümer beziehungsweise Nutzungsberechtigte können dort für bestimmte Wildarten einen Jagdscheininhaber mit dem Fang und der weiteren Durchführung beauftragen. Hier setzt unsere Arbeit an und konzentriert sich vor allem auf den Waschbären als invasive Art. Ziel ist es, seine Ausbreitung einzuschränken und die heimische Tierwelt zu schützen. Einsätze bei Marder, Fuchs oder Nutria erfolgen nur in begründeten Einzelfällen, etwa bei Schäden oder konkreten Gefährdungen.
Grundlage sind die geltenden Jagd- und Schonzeiten in Niedersachsen:
Außerhalb der zulässigen Jagdzeiten beziehungsweise während der gesetzlich geschützten Setzzeiten findet grundsätzlich keine reguläre Fallenjagd statt. In dieser Zeit stehen Beratung, Prävention und Vergrämung im Vordergrund.
Die Beseitigung bereits verendeter Tiere gehört nicht zu unseren Aufgaben. Auf Privatgrundstücken sind in der Regel der Eigentümer oder Tierbesitzer zuständig. Ansprechpartner sind das Veterinäramt oder die vom Landkreis benannte Tierkörperbeseitigung. Im öffentlichen Raum sind meist Kommune, Ordnungsamt oder der zuständige Straßenbaulastträger verantwortlich.
Wenn Sie auf Ihrem Privatgrundstück Probleme mit Waschbären oder Mardern haben und unsere Unterstützung wünschen, füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus. Alternativ können Sie auch direkt an stadtjaeger(at)jaegerschaft-goslar.de eine eMail senden. Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und zur Vermittlung an einen zuständigen Stadtjäger verwendet. Hierzu können die erforderlichen Angaben innerhalb der Gruppe der Stadtjäger weitergegeben und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung im Kontaktformular.
Wichtig sind dabei:
Ohne diese Angaben können wir Ihr Anliegen leider nicht an einen passenden Jäger in Ihrem Wohnumfeld vermitteln. Die Jäger sind ehrenamtlich in ihrer Freizeit tätig und können sich daher nicht immer am selben Tag bei Ihnen melden. Wir bitten deshalb um etwas Geduld.
Die Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich. Anfallende Fahrt, Material und Einsatzkosten werden jedoch dem Auftraggeber in der vereinbarten Höhe in Rechnung gestellt. Vor Beginn eines Einsatzes werden die möglichen Kosten transparent mit Ihnen besprochen und schriftlich vereinbart. Eine Übersicht der möglichen Kosten finden Sie auch in unserem Vertragsformular.
Hinweis: Bitte füllen Sie den Vertrag nicht selbst aus.
Waschbären zählen zu den invasiven Arten von unionsweiter Bedeutung. Ein gefangener Waschbär darf daher nicht wieder in die Natur freigesetzt werden und wird durch eine hierzu berechtigte Person tierschutzgerecht getötet.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen in die Stadtjäger, gemeinsam sorgen wir dafür, dass unsere einheimische Fauna geschützt bleibt!
---> ZUM KONTAKTFORMULAR <---
Waschbären (Procyon lotor) sind eine invasive Wildart, die sich in Deutschland stark ausgebreitet hat. Als anpassungsfähige Allesfresser können sie insbesondere in dicht besiedelten und ökologisch sensiblen Bereichen Auswirkungen auf heimische Tierarten haben.
Die fachgerechte und tierschutzkonforme Fallenjagd ist eine Möglichkeit, Waschbärbestände in solchen Bereichen gezielt zu regulieren. Die Jäger verwenden geeignete Lebendfallen und arbeiten nach den geltenden jagd- und tierschutzrechtlichen Vorgaben. Ziel ist es, die Verweildauer eines gefangenen Tieres in der Falle so kurz wie möglich zu halten.
Gesundheitsrisiko durch Waschbärkot
Waschbären können den Waschbärspulwurm (Baylisascaris procyonis) in sich tragen. Die Eier des Parasiten werden mit dem Kot ausgeschieden und können über längere Zeit in der Umwelt überleben.
Waschbärkot sollte deshalb nicht ungeschützt angefasst oder beseitigt werden. Besonders bei regelmäßig genutzten Kotplätzen, sogenannten Latrinen, sind geeignete Schutz- und Hygienemaßnahmen empfehlenswert.
Lesen Sie dazu auch den Artikel vom Deutschen Jagdverband.