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LJN zur Genehmigung für Wolfsabschuss: Die richtige Entscheidung!
von Benedikt Schwenen am 07.02.2019
LJN-Präsident Helmut Dammann-Tamke bezieht gegenüber dem Niedersächsischen Jäger Stellung zur Abschussgenehmigung für den "Leitrüden" des Rodewalder Rudels.
Herr Dammann-Tamke, Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies hat jüngst die Abschussgenehmigung für den "Leitrüden" des Rodewalder Rudels im LK Nienburg erteilt. Wie bewertet die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. diese Entscheidung?
HDT: Diese Entscheidung ist sicher richtig.
17. Januar 2019
Das Bundesministerium ( BMI ) hat in einem Schreiben an die Verbände signalisiert, dass Änderungen des Waffengesetzes im Bezug auf die Nutzung von Schalldämpfern bundesweit Klarheit schaffen könnten. Der Deutsche Jagdverband ( DJV ) und Partnerverbände begrüßen das Vorhaben und drängten auf eine bundeseinheitliche Lösung.
Alle Jäger sollen künftig ein waffenrechtliches Bedürfnis für die Nutzung von Schalldämpfern für die Jagd anerkannt bekommen. Mit einer Änderung des Waffengesetzes könne die sehr unterschiedliche Praxis in den Bundesländern auf eine einheitliche Grundlage gestellt werden.
Landesjägerschaft: Geplantes Genehmigungsverfahren beim Schallminderer nicht nachvollziehbar
Der Niedersächsische Landtag hat eine Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes beschlossen. Besonders hervorzuheben sind die folgenden Änderungen:
Darüber hinaus sind nach der Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes nun Schalldämpfer in Niedersachsen jagdrechtlich erlaubt. Nach dem Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport soll jedoch in Niedersachsen zunächst weiterhin eine restriktive Genehmigungspraxis gelten. Ein Bedürfnis ist damit nur in Ausnahmefällen anzuerkennen. Der bloße Schutz des Gehörs reicht zur Begründung eines Bedürfnisses regelmäßig nicht aus. Abgewartet werden soll zunächst ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes.
Pressemitteilung aus dem Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
ASP: Ausgleichszahlungen für Jäger
Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Hier die Antragsdokumente.
ASP: Schwarzwildbestände effektiv absenken - Ausgleichszahlungen für Jäger
16.04.2018
Landesjägerschaft und Landvolk geben gemeinsame Empfehlungen für Maßnahmen zur ASP-Prävention für Landwirte und Jäger heraus
Die Landesjägerschaft Niedersachsen hat gemeinsam mit dem Landvolk Niedersachsen ein Merkblatt für Landwirte und Jäger mit Empfehlungen für Maßnahmen zur ASP-Prävention erstellt. Dieses gemeinsame Merkblatt liegt als Beilage der aktuellen Printausgabe der Land & Forst (Nr. 15) bei und wird ebenfalls als Beileger der ersten Maiausgabe des Niedersächsischen Jäger (Nr. 9) beiliegen.
Weitere Merkblätter und stets aktuelle Informationen zum Thema ASP finden Sie auf der Internetseite des Laves: https://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de/
Zum Schutz von störungsempfindlichen Arten wie Schwarzstorch und Uhu, sowie von Bodenbrütern wie Rebhuhn, Fasan, Kiebitz usw. ist es unabdingbar wichtig, dass die schnell fortschreitende Ausbreitung von invasiven Arten wie Waschbär und Marderhund in FFH Gebieten und in für Bodenbrüter wichtigen Feldlandschaften gestoppt wird. Dies ist nur durch eine enorme Kraftanstrengung aller Beteiligten insbesondere der Jäger möglich. In Niedersachsen haben sich hierfür besonders Betonrohrfallen bewährt. Daher hat der Landkreis Osnabrück, die Naturschutzstiftung des Landkreises Osnabrück, die Kreissparkassenstiftung und die Jägerschaften im Landkreis Osnabrück, Jägerschaft Bersenbrück, Jägerschaft Melle, Jägerschaft Osnabrück-Land und Jägerschaft Wittlage beschlossen folgendes Förderprogramm aufzulegen: Prädadorenprojekt der Jägerschaften im Landkreis Osnabrück
Die Fördersumme beträgt je Falle und Revier 300,00 € aus dem gemeinsamen Topf des Landkreises.
Wichtige Informationen zur Afrikanischen Schweinepest
Veterinärbehörde für Stadt und Landkreis Osnabrück
Monitoring zur Schweinepest bei Wildschweinen 2018 in Stadt und Landkreis Osnabrück
(Stand: 12.02.2018)
Probenahmematerial kann bei Frau Aubke unter Angabe der Adresse angefordert werden.
e-mail: aubke(at)lkos.de oder Tel.: Mo und Do unter 0541 501 2136
Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen
Probenbegleitschein - immer mit einreichen.
Falls auffällige Stücke gefunden werden bzw. Kadaver, deren Todesursache nicht erkenntlich ist, sollen die Jäger bitte umgehend die Notfallnummer der Veterinärbehörde für den Landkreis anrufen.
0541 501 2183
Öffentlichkeitsarbeit nach innen und aussen
"Tue Gutes und rede darüber"- dieser allgemeine Grundsatz der Öffentlichkeitsarbeit ist von der Jägerschaft lange Zeit zu sehr vernachlässigt worden. In der Konsequenz wird dies immer deutlich, wenn die Medien kritisch über die Jagd berichten.