Zur Zeit finden keine Veranstaltungen statt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der aktualisierten Niedersächsischen Verordnung vom 29.03.2021 über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 wurde in §14a Satz 6 die praktische jagdliche Ausbildung in den Bereichen Reviergang und Einzelschießausbildung von den allgemeinen Kontaktbeschränkungen ausgenommen, soweit ein negativer PCR-Test oder ein negativer Test zur Selbstanwendung welcher vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen ist und unter folgender Adresse gelistet ist: https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Der theoretische Präsenzunterricht bleibt weiterhin untersagt. Natürlich müssen die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden!
Das Ministerium Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat seine Fragen und Antworten zum Coronavirus zu diesem Bereich bereits aktualisiert:
Allerdings müssen wir Sie auch darauf hinweisen, dass in der Zeit vom 2. April 2021 bis zum Ablauf des 5. April 2021 Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit unzulässig sind, auch wenn die Personen das Abstandsgebot einhalten. In dieser Zeit sind also weder Jungjägerausbildung, noch Hundeprüfungen möglich!
Geschäftsstelle
Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.
Schopenhauerstr. 21
30625 Hannover
Landeswettbewerbe im Jagdlichen Schießen abgesag
tInformation des LJN für das Jahr 2021
Die Landesjägerschaft hat alle Landeswettbewerbe abgesagtund uns heute darüber informiert. Die Begründung geht aus dem Anschreiben hervor, PDF dazu ist hinterlegt.
Die Entscheidung ist verständlich, dennoch schade für unseresportlich ambitionierten Jäger und Schützen.
Hoffen wir auf bessere Zeiten.
Horrido
Mehr Ruhe im Wald – neue Aktion der Jägerschaft Ammerland
Corona bedeutet zunehmend mehr Wald- und damit Revierbesucher. Menschen nutzen die Freizeit, um spazierzugehen allein, in der Familie und häufig mit ihren Hunden. Dagegen spricht aus der Sicht der Jägerschaft erst einmal nichts.
Und dennoch, die Waldbesucher halten sich oft nicht an die allgemeine Regel, auf den Wald-Wegen zu bleiben und zahlreiche lassen auch ihre Hunde von der Leine.
Durch die Querfeldeinspaziergänge wird oftmals Wild hochgemacht, was dann hochflüchtig das Weite sucht. Das ist Stress pur für Rehe, Dam- und Schwarzwild, Hasen und Co., zumal deren Energiehaushalt in der kalten Jahreszeit bei den Tieren runtergefahren wird.
Um Waldbesucher auf dieses wildbiologische Problem hinzuweisen, hat die Jägerschaft Ammerland jetzt eine Schilderaktion ins Leben gerufen, mit dem Titel „Ruhe Im Wald“.Auf A2-formatigen wetterfesten und uv-beständigen Schildern werden Waldbesucher höflich, aber bestimmt aufgefordert Rücksicht auf die Wildbestände vor Ort zu nehmen.
Zahlreiche Hegeringe in der Jägerschaft haben die bestellten Schilder bereits an den Zugängen zu den Wäldern, insbesondere in der Nähe von großen Parklätzen, gut sichtbar aufgehängt.
Steter Tropfen Aufklärung hilft vielleicht weiter. Nicht jedem Waldbesucher ist die hier angesprochene Problematik bewusst. Gespräche mit Waldbesuchern vor Ort können die Aktion „Ruhe im Wald“ noch unterstützen
Erläuternder Erlass zu § 9 NWolfVO – Entnahme schwer verletzter oder erkrankter Wölfe
(R.L.) Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Ministerium für Inneres und Sport eine neue Verordnung für „verunfallte“ Wölfe geschaffen. In dieser VO wir geklärt, wer unter Berücksichtigung der Verletzung der Tiere und den tierschutzrechtlichen Vorgaben und Gesetzen, einen verletzten Wolf töten (also vom Leid erlösen) und Inbesitznehmen darf. Jäger werden als sachkundige Personen in der VO berücksichtigt. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass wir uns diese VO durchlesen und diese im Scha-densfall anwenden können.Die Rechtssicherheit ist für Jäger jetzt gegeben, wenn sie de Tötungsakt unter Berücksichtigung aller sonstigen Möglichkeiten, wie zum Beispiel Hinzuziehung eines Tierarztes vor Ort, durchführen sollen. Die Polizei sollte dabei möglichst anwesend sein oder im Ausnahmefall die Tötung durchführen.
Unsere Empfehlung des Vorstands: Die Sachlage sollte im eigenen Interesse desjeweiligen Jägers, der Jägerin dokumentiert werden, z.B. durch Fotos oder ggf. Zeugenaussagen mit Datum, Uhrzeit, Ort, Adressen von Zeugen und Unfallbe-richt (soweit möglich). Der Wolfsberater ist Kraft seines Ehrenamtes vor Ort zu beteiligen. Sorgt bitte dafür, dass Publikum und Unfallbeteiligte mit großemAbstand in Sicherheit und am besten außer Sichtweite gebracht werden, damit in jeder Form Sicherheit bei der Schussabgabe gewährleistet ist. Zudem gibt esMenschen, die das Töten eines Tieres noch nie gesehen haben und deren Psyche das auch nicht verträgt. Handyaufnahmen von Dritten sind zu eurem persönlichen Schutz und vor allem nach DSGVO nicht zugelassen. Bitte darauf achten und das erklären, falls die Polizei es nicht tut.
Für den Sicherheitsabstand an der Unfallstelle hat die Polizei zu sorgen.
Die Inbesitznahme und Übergabe an das IZW ist durch den zuständigen Wolfsberater durchzuführen.
Originaltext unter DOWNLAODS zu finden.
Das durch Corona arg ins Schleudern geratende Unternehmen Fellwechsel wird im Markt wieder aktiv. Das berichtete der LJN in einer Meldung.
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