Zur Zeit finden keine Veranstaltungen statt.
Erläuternder Erlass zu § 9 NWolfVO – Entnahme schwer verletzter oder erkrankter Wölfe
(R.L.) Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Ministerium für Inneres und Sport eine neue Verordnung für „verunfallte“ Wölfe geschaffen. In dieser VO wir geklärt, wer unter Berücksichtigung der Verletzung der Tiere und den tierschutzrechtlichen Vorgaben und Gesetzen, einen verletzten Wolf töten (also vom Leid erlösen) und Inbesitznehmen darf. Jäger werden als sachkundige Personen in der VO berücksichtigt. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass wir uns diese VO durchlesen und diese im Scha-densfall anwenden können.Die Rechtssicherheit ist für Jäger jetzt gegeben, wenn sie de Tötungsakt unter Berücksichtigung aller sonstigen Möglichkeiten, wie zum Beispiel Hinzuziehung eines Tierarztes vor Ort, durchführen sollen. Die Polizei sollte dabei möglichst anwesend sein oder im Ausnahmefall die Tötung durchführen.
Unsere Empfehlung des Vorstands: Die Sachlage sollte im eigenen Interesse desjeweiligen Jägers, der Jägerin dokumentiert werden, z.B. durch Fotos oder ggf. Zeugenaussagen mit Datum, Uhrzeit, Ort, Adressen von Zeugen und Unfallbe-richt (soweit möglich). Der Wolfsberater ist Kraft seines Ehrenamtes vor Ort zu beteiligen. Sorgt bitte dafür, dass Publikum und Unfallbeteiligte mit großemAbstand in Sicherheit und am besten außer Sichtweite gebracht werden, damit in jeder Form Sicherheit bei der Schussabgabe gewährleistet ist. Zudem gibt esMenschen, die das Töten eines Tieres noch nie gesehen haben und deren Psyche das auch nicht verträgt. Handyaufnahmen von Dritten sind zu eurem persönlichen Schutz und vor allem nach DSGVO nicht zugelassen. Bitte darauf achten und das erklären, falls die Polizei es nicht tut.
Für den Sicherheitsabstand an der Unfallstelle hat die Polizei zu sorgen.
Die Inbesitznahme und Übergabe an das IZW ist durch den zuständigen Wolfsberater durchzuführen.
Originaltext unter DOWNLAODS zu finden.