Jagdhundewesen

Brauchbarkeitsprüfung 2022

Die fünf Monate des diesjährigen Vorbereitungslehrganges zur Brauchbarkeitsprüfung sind wie im Fluge vergangen.

Ein Lehrgang, der etwas anders verlaufen ist als er ursprünglich geplant war. Nicht nur, dass es ein so heißer Sommer war, der in die Geschichte eingeht und Mensch sowie Hund an manchen Trainings-Sonntagen einiges abverlangte. Leider fiel auch Mareen Dzcyka krankheitsbedingt mitten im Kurs für längere Zeit aus. Zudem schrumpfte die Teilnehmerzahl, da einige Teams aus verschiedenen Gründen die Ausbildung vorzeitig beendet haben.

Den Hundeobleuten und Ausbildern der Jägerschaft Salzgitter, Mareen Dyczka und Bastian Lehmann, ist es ein großes Anliegen die Jagdhunde-Teams auf die Brauchbarkeitsprüfung vorzubereiten.

Elf Hundegespanne haben sich in den Prüfungsfächern Gehorsam, Bringen, Verlorensuche, Schussfestigkeit sowie Schweiß- und Wasserarbeit eingearbeitet. In diesem Jahr hat die Jägerschaft Salzgitter zum ersten Mal das Angebot gemacht, mit den Lehrgangsteilnehmern ins Sauengatter zu fahren. Eine schöne Abwechslung neben den Gehorsamsübungen und dem Apportiertraining.

Am Ende  haben sich fünf  Teams für die Brauchbarkeitsprüfung angemeldet, ferner ein auswärtiges Gespann.

Suchenglück und Suchenpech liegen oftmals nah beieinander. Ob in der Ausbildung oder auch in der Prüfung gibt es Höhen und Tiefen, wechseln die Gefühle von Stolz über Unverständnis zu Unmut. Doch am Ende eines Tages/Prüfungstages gehen Führer und Hund  wieder gemeinsam nach Hause und bleiben sich als Team treu.

Drei glücklichen Hundeführern konnte die Brauchbarkeit letztendlich bestätigt werden.

Henriette Bähr mit Diestel von Starigard (Deutscher Jagdterrier)

Jörg Engels mit Bella vom Kiebitzmoor (Westfälische Dachsbracke)

Dr. Rüdiger Beier mit Bodo vom Bolsterlanger Horn (Bayrischer Gebirgsschweißhund)

Ein großes Dankeschön geht an dieser Stelle an Mareen Dyczka, die nicht nur als Ausbilderin, sondern auch zum ersten Mal als Prüfungsleitung fungierte, an Ausbilder Bastian Lehmann, an Wilhelm Albrecht für seine Unterstützung, an die Richter Kathrin Hennecke, Frank Strauß, Hansjörg Almstedt, Ulrich Hein, Hajo Dembowski und Magnus Skodzik,  an den 1. Vorsitzenden der JS SZ Joachim Lüders  für die Begrüßungsworte, an die Jagdhornbläser für die musikalische Begleitung und an die Revierinhaber, ohne sie hätte sowohl die Ausbildung als auch die Prüfung nicht stattfinden können.

Text und Foto: Marion Parusel

Weitere Bilder befinden sich in der Fotogalerie.

 

 

 

 

 

 

 

 

HUNDEAUSBILDUNG 2022

Die Jägerschaft Salzgitter richtet auch in diesem Jahr einen Vorbereitungslehrgang zur Brauchbarkeitsprüfung aus.

Den Ausbildern Mareen Dyczka und Bastian Lehmann ist es immer ein großes Anliegen die Jagdhunde auf die Prüfung vorzubereiten. In diesem Jahr ist es eine besonders große Freude nach zwei Jahren Corona nun wieder ohne Mindestabstand, Hygienevorschriften sowie regelmäßiges Hände desinfizieren den Lehrgang durchzuführen.

Elf Gespanne haben sich zum aktuellen Kurs, beginnend am 03.04.2022, angemeldet. Die Prüfung findet am 03.09.2022 statt. Mareen Dyczka und Bastian Lehmann bereiten die Führer und ihre Hunde nun in den nächsten Monaten  auf die Prüfungsfächer Gehorsam, Bringen,  Verlorensuche, Schussfestigkeit sowie Schweiß- und Wasserarbeit vor.

Nun heißt es üben üben üben. Nicht nur beim wöchentlichen Training, sondern auch bei jeder anderen sich bietenden Gelegenheit. So werden mit Sicherheit die Teams Hund und Hundeführer zu Partnern für die Jagd zusammenwachsen.

 

Text und Foto: Marion Parusel

Neuer Rahmenvertrag zwischen der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. und den VGHVersicherungen zur Absicherung der vierbeinigen Begleiter auf Gesellschaftsjagden

Mit Beginn des Jagdjahres 2018/2019 sind Unfälle von brauchbaren Jagdhunden aller Mitglieder der
Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) auf Drück‐ und Treibjagden durch den neuen Rahmenvertrag
zwischen LJN u. VGH versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf nach landesrechtlichen
Bestimmungen jagdlich brauchbare Jagdhunde bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Der
Versicherungsschutz umfasst ausschließlich Unfallereignisse in Niedersachsen sowie in
angrenzenden Bundesländern. Leistungen aus der Versicherung gibt es bei Tod, Nottötung und
Verletzung des Hundes infolge eines Unfalles während einer Gesellschaftsjagd, z.B. wenn der Hund
angefahren oder von einer Sau geschlagen wird. Die Leistungen sind gedeckelt: Die vereinbarte
Versicherungssumme beträgt 4.000 EUR (Tod 2.000 EUR) für jeden geprüften Hund und Schadensfall.
Für jeden Schadensfall gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR. Für Jagdhunde während der
Ausbildung halbiert sich die Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz erlischt bei in jagdlicher
Abrichtung befindlichen Jagdhunden spätestens zum Ende des dritten Lebensjahres. Kein
Versicherungsschutz besteht für kommerziell eingesetzte Hundemeuten. Die Förderung des
Vorhabens erfolgt aus Jagdabgabemitteln des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML).
Hinweis zur Schadensabwicklung: Sollte im Rahmen einer Gesellschaftsjagd ein Jagdhund verletzt
oder getötet werden, ist dieser Schaden den VGH Versicherungen per Schadenanzeige zu melden
(per Fax oder als E‐Mail). Das entsprechende Schadenformular finden Sie unter Formulare zum
downloaden auf der Homepage der LJN. Diese Schadenanzeige ist dann ausgefüllt an die dort
angegebene Telefaxnummer bzw. E‐Mail‐Adresse zu senden.
Die VGH Versicherungen bieten neben diesem Rahmenvertrag den niedersächsischen Jägern noch
zwei weitere Versicherungsvarianten für den treuen Begleiter an. Als Ergänzung zur seiner Jagd‐
Haftpflichtversicherung und Absicherung des eigenen Hundes bzw. als Revierinhaber zur Absicherung
von eingesetzten Gästehunden. Die Leistungsarten entsprechen dem Rahmenabkommen, wobei der
Versicherungsschutz des Einzelvertrages nicht auf „Brauchbarkeit“ und „Gesellschaftsjagd“ abstellt,
d.h. die Leistungen erfolgen bei Tod, Nottötung und Verletzung des Jagdhundes (Phänotyp einer
vom Jagdgebrauchshundverband (JGHV) anerkannten Jagdhunderasse) infolge eines Unfalles
während des Jagdbetriebes. Innerhalb des Einzelvertrages werden die neuen Versicherungssummen,
die reduzierte Selbstbeteiligung und die hochgesetzte Altersgrenze erst mit dem Jagdjahr 2019
angeboten.
VGH
Hier finden Sie die Schadenanzeige auf der LJN‐Internetseite:

www.ljn.de/wild_und_jagd/jagdhundewesen/jagdhunde_unfallversicherung/

Bestätigter Schweißhundeführer

 

Reinhard Körner steht mit seiner Bayrischen Schweißhündin

„Fany von der Militzer-Meute“ jetzt auch als bestätigter Nachsuchenführer

zur Verfügung.

Herr Körner wohnt in Salzgitter-Lobmachtersen und ist per Tel. 05341/8686569 oder Mobil unter 0170/2792422 zu erreichen.

Nachsuchen mit anerkanntem Schweißhundeführer

Unser Jägerschafts-Zweitmitglied  Herbert Bremer, Klein Flöthe, auch Hegeringleiter im Bereich „Oder“ der Jägerschaft Wolfenbüttel, ist anerkannter Schweißhundeführer gemäß AB-NJagdG und gem. § 28 NJagdG als Schweißhundeführer bestätigt.

Er ist Mitglied des Vereins Hirschmann und führt zwei Schweißhunde:

  1. Aspe von der Fährtentreue

  2. Lilli vom Lumdatal

Seine Hunde sind immer im Einsatz und Herbert Bremer würde sich darüber freuen, wenn auch die Mitglieder unserer Jägerschaft seine Hunde für Nachsuchen anfordern.

Unter folgenden Rufnummern ist Herbert Bremer zu erreichen:
            Haus-App.       05339 253
            Mobil                0175 46 55 332

Schweißhundeführer

 

Reinhard Körner steht mit seiner Hündin als Nachsuchenführer (auch in Verbindung mit Herbert Bremer) zur Verfügung.

Herr Körner wohnt in Salzgitter-Lobmachtersen und ist per Tel. 05341/8686569 oder Mobil unter 0170/2792422 zu erreichen.