Zur letzten Brauchbarkeitsprüfung haben sich am 06.09.2025 drei Gespanne angemeldet.
Suchenglück und Suchenpech liegen oftmals nah beieinander. Ob in der Ausbildung oder auch in der Prüfung gibt es gute wie auch schlechte Tage. So konnte am Ende zwei glücklichen Hundeführerinnen die Brauchbarkeit bestätigt werden.
Sophie Harmel mit Lord Oskar vom farbigen Haus, Border Terrier (JS SZ), komplette Brauchbarkeit
Linda Müller mit Rudi, Kurzhaarteckel (JS Goslar), Brauchbarkeit für Nachsuchenhunde auf der 1000m Schweißfährte
Wir wünschen ein kräftiges Waidmannsheil sowie schon einmal viel Suchenglück.
Ein großes Dankeschön geht an dieser Stelle an die Ausbilderin und Prüfungsleitung Mareen Dyczka und Ausbilder Bastian Lehmann, an den Richterobmann Hajo Dembowski, an die Richter Magnus Skodzik, Christina Meyer, an den 2. Vorsitzenden der JS SZ Michael Döring für die Begrüßungsworte, an die Jagdhornbläser für die musikalische Begleitung und vor allem an die Revierinhaber, ohne sie hätte sowohl die Ausbildung als auch die Prüfung nicht stattfinden können.
Text und Fotos: Marion Parusel
Sechs Gespanne haben sich zur diesjährigen Hundeausbildung angemeldet. Die Jägerschaft Salzgitter richtet auch in diesem Jahr einen Vorbereitungslehrgang zur Brauchbarkeitsprüfung aus.
Ob Terrier, Deutsch Drahthaar oder auch Labrador Retriever, eine bunte Mischung aus Jagdhunden möchte mit ihren Haltern dieses Jahr zum brauchbaren Jagdhund ausgebildet werden. Dabei werden sie von den Ausbildern Mareen Dyczka und Bastian Lehmann tatkräftig unterstützt. Beiden ist es immer ein großes Anliegen, die Jagdhunde auf die Prüfung vorzubereiten.
Nun heißt es in den nächsten Monaten sowohl beim wöchentlichen Training als auch bei jeder sich bietenden Gelegenheit, für die Prüfungsfächer Gehorsam, Bringen, Verlorensuche, Schussfestigkeit sowie Schweiß- und Wasserarbeit fleißig zu trainieren. So werden die Teams Hund und Hundeführer auch zu Partnern für die Jagd zusammenwachsen.
Der Lehrgang hat am 30.03.2025 begonnen, die Prüfung ist am 06.09.2025.
Text und Fotos: Marion Parusel
Mit Beginn des Jagdjahres 2018/2019 sind Unfälle von brauchbaren Jagdhunden aller Mitglieder der
Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) auf Drück‐ und Treibjagden durch den neuen Rahmenvertrag
zwischen LJN u. VGH versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf nach landesrechtlichen
Bestimmungen jagdlich brauchbare Jagdhunde bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Der
Versicherungsschutz umfasst ausschließlich Unfallereignisse in Niedersachsen sowie in
angrenzenden Bundesländern. Leistungen aus der Versicherung gibt es bei Tod, Nottötung und
Verletzung des Hundes infolge eines Unfalles während einer Gesellschaftsjagd, z.B. wenn der Hund
angefahren oder von einer Sau geschlagen wird. Die Leistungen sind gedeckelt: Die vereinbarte
Versicherungssumme beträgt 4.000 EUR (Tod 2.000 EUR) für jeden geprüften Hund und Schadensfall.
Für jeden Schadensfall gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR. Für Jagdhunde während der
Ausbildung halbiert sich die Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz erlischt bei in jagdlicher
Abrichtung befindlichen Jagdhunden spätestens zum Ende des dritten Lebensjahres. Kein
Versicherungsschutz besteht für kommerziell eingesetzte Hundemeuten. Die Förderung des
Vorhabens erfolgt aus Jagdabgabemitteln des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML).
Hinweis zur Schadensabwicklung: Sollte im Rahmen einer Gesellschaftsjagd ein Jagdhund verletzt
oder getötet werden, ist dieser Schaden den VGH Versicherungen per Schadenanzeige zu melden
(per Fax oder als E‐Mail). Das entsprechende Schadenformular finden Sie unter Formulare zum
downloaden auf der Homepage der LJN. Diese Schadenanzeige ist dann ausgefüllt an die dort
angegebene Telefaxnummer bzw. E‐Mail‐Adresse zu senden.
Die VGH Versicherungen bieten neben diesem Rahmenvertrag den niedersächsischen Jägern noch
zwei weitere Versicherungsvarianten für den treuen Begleiter an. Als Ergänzung zur seiner Jagd‐
Haftpflichtversicherung und Absicherung des eigenen Hundes bzw. als Revierinhaber zur Absicherung
von eingesetzten Gästehunden. Die Leistungsarten entsprechen dem Rahmenabkommen, wobei der
Versicherungsschutz des Einzelvertrages nicht auf „Brauchbarkeit“ und „Gesellschaftsjagd“ abstellt,
d.h. die Leistungen erfolgen bei Tod, Nottötung und Verletzung des Jagdhundes (Phänotyp einer
vom Jagdgebrauchshundverband (JGHV) anerkannten Jagdhunderasse) infolge eines Unfalles
während des Jagdbetriebes. Innerhalb des Einzelvertrages werden die neuen Versicherungssummen,
die reduzierte Selbstbeteiligung und die hochgesetzte Altersgrenze erst mit dem Jagdjahr 2019
angeboten.
VGH
Hier finden Sie die Schadenanzeige auf der LJN‐Internetseite:
www.ljn.de/wild_und_jagd/jagdhundewesen/jagdhunde_unfallversicherung/
Unser Jägerschafts-Zweitmitglied Herbert Bremer, Klein Flöthe, auch Hegeringleiter im Bereich „Oder“ der Jägerschaft Wolfenbüttel, ist anerkannter Schweißhundeführer gemäß AB-NJagdG und gem. § 28 NJagdG als Schweißhundeführer bestätigt.
Er ist Mitglied des Vereins Hirschmann und führt zwei Schweißhunde:
Aspe von der Fährtentreue
Lilli vom Lumdatal
Seine Hunde sind immer im Einsatz und Herbert Bremer würde sich darüber freuen, wenn auch die Mitglieder unserer Jägerschaft seine Hunde für Nachsuchen anfordern.
Unter folgenden Rufnummern ist Herbert Bremer zu erreichen:
Haus-App. 05339 253
Mobil 0175 46 55 332