ASP-Hinweise

Afrikanische Schweinepest (ASP) in Mecklenburg-Vorpommern - Hinweise des ML

Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger!
Mit Ausbruch der ASP in einem Hausschweinbestand im Landkreis Rostock am 15.11.2021 sowie
im Wildschweinbestand im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit bisher sechs infizierten Wild-
schweinen seit 25.11.2021 ist die Seuchengefahr bis auf rd.50 km an die niedersächsische Lan-
desgrenze vorgerückt.
Das sprunghafte Seuchengeschehen, ca. 160 km vom nächsten ASP-Geschehen in Brandenburg
entfernt, zeigt deutlich, dass der Mensch ein entscheidender Faktor bei der Verbreitung der Seu-
che sein kann und das Virus damit – im Gegensatz zur Ausbreitung in der Wildschweinpopulation
– weite Strecken in kurzer Zeit überspringen kann.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um die Einhaltung aller Vorsorgemaßnahmen:
Bitte verzichten Sie nach Möglichkeit auf Jagdreisen in die von ASP betroffenen Gebiete
und deren nähere Umgebung. Wenn Sie Wildbret vom Schwarzwild nach Niedersachsen
mitbringen möchten, gehen Sie sicher, dass das Stück ASP-frei ist. Lassen Sie die Stücke
bitte vorher vor Ort auf ASP untersuchen!
Achten Sie auf sorgfältige Reinigung und Desinfektion aller bei der Jagd verwendeten Ge-
rätschaften, Kleidung, Fahrzeuge!
Achten Sie vermehrt auf (Un-)Fallwild und beproben Sie alle verendet aufgefundenen und
krank erlegten Stücke.
Nutzen Sie für Wildschweine vorhandene Sammelstellen für Fallwildkadaver, Aufbruch so-
wie Verwertungsreste und geben Sie Blutproben zur Untersuchung beim Veterinäramt ab!
Die Internetseiten des Landwirtschaftsministeriums, des Niedersächsischen Landesamtes für Ver-
braucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) sowie des Landesjagdverbandes bieten um-
fangreiche Informationen zu den Vorsorgemaßnahmen. Bitte nutzen Sie diese!

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Abel

Entsorgung von Fallwild, Aufbruch und Zerwirkresten

Da es immer wieder Nachfragen gibt wohin mit dem Aufbruch (Zerwirkreste) sowie verunfalltem Wild nachfolgend eine Aufstellung der Möglichkeiten:

  1. Das im Straßenverkehr zum Opfer gefallene Wild im Bereich der Stadt Salzgitter kann auf der Deponie Diebesstieg gegen Vorlage des Mitglied-Ausweises Jägerschaft KOSTENLOS entsorgt werden.
  2. Aufbruch und Zerwirkreste im geschlossenen Plastiksack können dort ebenfalls gegen eine Gebühr von 7€ abgegeben werden.
  3. Größere Mengen Aufbruch, z. B. von Drückjagden, können in Aufbruchtonnen der Firma Secanim gesammelt werden. Diese Tonnen werden nach telefonischer Absprache von der Firma Secanim abgeholt. Telefon: 03933 9330. Die Tonnen selbst stehen bei Dietmar Brandt in Reppner zur Verfügung und können dort, ebenfalls nach vorheriger Absprache, abgeholt und gesäubert wieder abgegeben werden.

Fragen und Antworten zur ASP (Pressemitteilung des DJV)

Aufgrund des medialen Interesses hat der Deutsche Jagdverband die häufigsten Fragen zum Thema Afrikanische Schweinepest (ASP) in einem Faktenpapier beantwortet.

(Berlin, 18. Januar 2018)

Was sind die Symptome der ASP?

Bei europäischem Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres etwa innerhalb einer Woche. Beim Aufbrechen der Stücke (Entnehmen der Organe durch einen Jäger) sollte auf vergrößerte, „blutige“ Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt. Das Fehlen solcher Auffälligkeiten schließt nicht aus, dass es sich dennoch um ASP handelt. In Schweinebeständen in Afrika überleben Tiere häufig eine Infektion.

 

Wie viele Wildschweine gibt es in Deutschland?

Derzeit gibt es noch keine wissenschaftliche Methode, um Wildschweine zu zählen. Lediglich grobe Schätzungen sind möglich. Ausgehend von der durchschnittlichen jährlichen Reproduktionsrate von 230 Prozent (Tierärztliche Hochschule Hannover) und der DJV-Streckenstatistik (2016/17: knapp 600.000 Wildschweine) liegt der  Frühjahrsbestand bei etwa 300.000 Tiere. Diese Schätzung basiert auf der Annahme, dass Jäger nahezu den gesamten Nachwuchs abschöpfen. Bezogen auf den Herbstbestand erlegen Deutschlands Jäger also bereits jährlich zwei Drittel der Schweine.
 

Wie ist die ASP übertragbar?

Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen werden. Unter ungünstigen Bedingungen kann ein unachtsam entsorgtes Wurstbrot ausreichen, um die Seuche einzuschleppen und auch in Deutschland Ausbrüche zu provozieren. Besonders effizient ist die Übertragung über Körperflüssigkeiten, besonders Schweiß (Blut). Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion.
 

Ist ASP ansteckend für den Menschen?

Die Afrikanische Schweinepest zählt nicht zu den Zoonosen und kann dementsprechend nicht auf den Menschen übertragen werden. Haus- und Wildschweine sind gleichermaßen empfänglich für das Virus.
 

Kann infiziertes Schweinefleisch gegessen werden?

Infiziertes Schweinefleisch ist völlig ungefährlich für den Menschen und könnte gegessen werden. Um eine Verschleppungsgefahr allerdings komplett auszuschließen, sollten infizierte Schweine nicht zu Lebensmitteln verarbeitet werden. Nachweislich wurde die Seuche beispielsweise von der Ukraine ins Baltikum über kontaminierte Rohwurst eingeschleppt.
 

Wie schnell breitet sich die ASP aus?

Die natürliche Ausbreitung der ASP über Wildschweine geht langsam voran und beträgt nach Angaben der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA mit höchstens 25 Kilometern pro Jahr. Besorgnis erregend ist die Ausbreitungsgeschwindigkeit über den Menschen: Auf Transitstrecken kann sich das Virus mit 90 Kilometern pro Stunde fortbewegen - beispielsweise im Schlamm in den Radkästen eines Lkw oder über kontaminierte Lebensmittel aus (Wild-)schweinfleisch (z.B. Salami, Räucherschinken). Das Virus kann selbst am Schuh mehrere Monate überleben. Biosicherheit an Parkplätzen, Bahnhöfen oder Grenzübergängen ist besonders wichtig, also beispielsweise verschlossene Abfallbehälter: Ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen reicht, um die Seuche nach Deutschland zu bringen.
 

Welche Rolle spielen Wolf und andere Fleisch- und Aasfresser wie Fuchs bei der Ausbreitung der ASP?

Nach Auskunft des Friedrich-Loeffler-Instituts kann sich das Virus der Afrikanischen Schweinepest nur in Schweinen vermehren und wird daher nicht von Beutegreifern oder Aasfressern ausgeschieden, die es mit einem gerissenen Stück Schwarzwild oder an einem Kadaver aufgenommen haben. Alle Prädatoren, Greifvögel und Aasfresser könnten prinzipiell eine mechanische Vektorfunktion haben, wobei es keine Hinweise gibt, dass eine spezielle Art einen größeren Einfluss hat. Der Wolf nimmt keine Nahrungsvorräte über lange Distanzen mit, wie es der Mensch tut. Eine direkte Verschleppung ist somit unwahrscheinlich. Es gibt keine Hinweise, dass sich das Virus längerfristig über kontaminierte Zähne oder Haare übertragen lässt. Insbesondere Aasfressern kommt unter Umständen sogar eine positive Rolle bei der Beseitigung von Kadavern zu.
 

Die Schweinepest steht vor der Tür. Was muss jetzt getan werden?

Der Fokus muss auf Maßnahmen der Prävention liegen. Dazu gehört es, Wildschweine mit allen legalen Mitteln zu bejagen, vornehmlich junge Bachen. Ziel ist es, die Bestandsdichte und den Zuwachs weiter zu reduzieren. Ein weiterer Fokus muss auf der Biosicherheit liegen: Entlang von Transitstrecken sind verschlossene Abfallbehältnisse wichtig, damit Wildtiere infizierte Fleisch- und Wurstreste nicht verschleppen können. Ein dritter Fokus muss auf Früherkennung liegen: Verdächtige Wildschwein-Kadaver müssen vor Ort liegen bleiben und der zuständige Amtstierarzt muss umgehend informiert werden. Ein Abtransport des Kadavers ist wegen der Verschleppungsgefahr nur in einem dichten Behälter zulässig.
 

Wie stehen Jäger zum Wegfall von  Beschränkungen bei der Wildschweinjagd?

Eine Aufhebung von Schonzeiten sehen wir unkritisch. In der jetzigen Phase der Prävention ist allerdings der Elterntierschutz nicht verhandelbar: Eine Bache mit abhängigen Frischlingen darf nicht erlegt werden. Es macht Sinn, verstärkt junge weibliche Wildschweine zu bejagen. Die bis 2-jährigen Tiere tragen maßgeblich zur Fortpflanzung bei: 7 von 10 Frischlingen werden von jungen Bachen geboren.
 

Was fordern die Jäger, um besser jagen zu können?

Es gibt verschiedene Maßnahmen, die eine Bejagung von Wildschweinen erleichtern und dringend umgesetzt werden sollten:

  • Anlegen von Bejagungsschneisen im Frühjahr - in allen Feldkulturen, z.B. Raps, Mais, Weizen
  • Aufheben von Jagdverboten in Naturschutzgebieten, insbesondere in Schilfgebieten und Bruchwäldern. Dort halten sich Wildschweine bevorzugt auf.
  • Aufheben von Jagdruhezeiten
  • Aufwandsenschädigung für Monitoring und Beprobung (Trichinen, Blut- und Tupferproben) sowie ausreichend Probeabgabestellen
  • Unterstützung bei der Verkehrssicherung für Bewegungsjagden (weniger Bürokratie, Kostenübernhame und Personal)

 

Was ist von der angeblichen Forderung des Bauernverbandes zu halten, 70 Prozent der Wildschweine abzuschießen?

Die Forderung, den Bestand um 70 Prozent zu reduzieren, ist haltlos, weil keine Bezugsgröße genannt wird – weder räumlich noch zeitlich. Die Zahl beruht ausschließlich auf mathematischen Modellen der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA für den Fall eines Ausbruchs der Schweinepest und hat nichts mit der praktischen Umsetzbarkeit zu tun. Bezugsgröße ist hier lediglich das klar umgrenzte Seuchengebiet. Maßnahmen wie Aushungern, Vergiften oder Schießen sind nur einige, die in Frage kommen, um dieses Ziel im Ernstfall möglichst zu erreichen (EFSA AHAW Panel, Scientific opinion on African swine fever. EFSA Journal 2015:13(7):4136, 92pp).

 

Welche Maßnahmen müssen bei einem ASP-Ausbruch eingeleitet werden?

Es gibt kein Allheilmittel gegen die Afrikanische Schweinepest. Ganz besonders wichtig ist die Früherkennung: Wenn ein Ausbruch umgehend gemeldet wird, können Maßnahmen eingeleitet werden, um die Verbreitung sofort zu unterbinden. Gemeinsam mit dem Friedrich-Loeffler-Institut hat der DJV einen Maßnahmenkatalog nach dem Werkzeugkasten-Prinzip entwickelt: Je nach Jahreszeit, Topographie oder Vegetation müssen unterschiedlichste Maßnahmen kombiniert werden. Der Maßnahmenkatalog hat Empfehlungscharakter, die Krisenstäbe vor Ort müssen im Seuchenfall dann die besten Maßnahmen kombinieren. Am besten ist es, wenn die Verantwortlichen bereits jetzt mögliche Szenarien durchdenken.

Wie stehen Sie zum Einsatz von Nachtzielgeräten oder Sauenfängen?

Der Einsatz von Nachtzielgeräten ist waffenrechtlich verboten. Ob mit deren Einsatz ein langfristiger Jagderfolg zu erreichen ist, bleibt fraglich. Der Einsatz von Sauenfängen ist unter Tierschutzaspekten und Effektivität kritisch zu hinterfragen. Abgesehen von wenigen Ausnahmeregelungen ist der Einsatz von Saufängen in Deutschland verboten.
 

Was sollten Jäger in Hinblick auf Jagdreisen beachten?

Jäger sollten Regionen, die von der ASP betroffen sind, unbedingt meiden. In Osteuropa, insbesondere in Polen, Tschechien, im Baltikum, der Ukraine, Weißrussland sowie Russland gibt es regionale Seuchenherde. Jäger müssen auf Biosicherheit achten: Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge u

ASP-Früherkennung - Was ist zu tun, wenn verendetes Schwarzwild gefunden wird?

Ein Eintrag der Afrikanischen Schweinepest (ASP) führt aufgrund der hohen Sterblichkeit (ca. 90 %) in allen Altersklassen zu einem vermehrten Auftreten von Fallwild. Die Untersuchung tot aufgefundener Wildschweine ist somit eine wichtige Säule der Früherkennung.

Was ist zu tun, wenn verendetes Schwarzwild gefunden wird?

1. Der Fund von verendetem Schwarzwild ist unverzüglich der zuständigen Behörde (Veterinäramt) anzuzeigen. Dies sollte im Regelfall durch einen Anruf erfolgen. Die Markierung und Georeferenzierung der Fundstelle erleichtert das weitere Vorgehen. Ggf. Foto der Fundstelle und des Tierkörpers (ggf. über die Tierfund-App bzw. das Tierfund-Kataster www.tierfund-kataster.de/tfk/tfk_erfassung.php übermitteln).

  • Vor Ort durch das Veterinäramt in Zusammenarbeit mit der Unteren Jagdbehörde und der Jä-gerschaft zu klären: Erreichbarkeit der zuständigen Behörde inklusive Kontaktdaten, auch am Wochenende; Einbindung der Tierfund-App; der Jagdausübungsberechtigte/ private Grundbesitzer sollte im Regelfall nicht für den Abtransport des Tierkörpers verantwortlich sein (Gefahr der Seuchenverschleppung, Entsorgung siehe unten).

2. Fallwild ist zu beproben. Die Proben sind der veterinärmedizinischen Landes-Untersuchungseinrichtung zur Schweinepestdiagnostik zuzuleiten. Optimale Proben gut erhaltener Tierkörper sind Blut (Schweiß)- und Organproben (insbesondere Milz, Lunge und Lymphknoten). Alternativ können Blut- bzw. Gewebetupfer verwendet werden (siehe Merkblatt; Biosicherheitsmaßnahmen wie Einmal-Handschuhe beachten). Diese können in vorhandenen Öffnungen im Tierkörper mit Blut bzw. bluti-gen Flüssigkeiten getränkt werden. Notfalls ist ein Stich im Bereich des Brustkorbs (Kammer) anzubringen und der Tupfer im Stichkanal mit Körperflüssigkeit und Gewebe zu tränken (danach Messer desinfizieren oder Einwegskalpelle verwenden). Für stark verweste oder skelettierte Tierkörper eig-nen sich als Probenmaterial größere Knochen (Oberschenkel, Oberarm oder Rippe). Die Proben-nahme erfolgt durch den Jagdausübungsberechtigten (Tupferproben) bzw. die zuständige Behörde.

  • Vor Ort durch das Veterinäramt und die Jägerschaft zu klären: Zuständigkeiten bei der Beprobung, Vermeidung der Seuchenverschleppung. Logistik der Probennahme und Aus-händigung der Tupfer und Blutröhrchen. Organisation des Probenversands (ggf. adressierte Versandtasche). Ergebnisrücklauf an die Jagdausübungsberechtigten (ggf. Einbindung der Tierfund-App).

3. Im Falle eines positiven Befundes sind der Kadaver bzw. die Reste davon (v.a. Knochen) aus dem Revier zu entfernen, da diese über lange Zeiträume ein Virusreservoir und somit eine Infektionsquelle für gesunde Wildschweine darstellen. Um die Fundstelle herum ist zeitnah eine konzertierte Fallwildsuche durchzuführen.

  • Vor Ort durch das Veterinäramt zu klären: Transportlogistik der Tierkörper vom Fundort zum Container und Entsorgung (Standorte, Kommunikation mit den Entsorgern, Betrieb, Kapazitäten). Einrichtung von Wildsammelstellen und Koordination des Betriebs (einschl. Wochenende). Organisation der Fallwildsuche (Etablierung des Radius, Jagdmaßnahmen, Krisenstab). Maßnahmen nach Schweinepestverordnung.

Text: Gemeinsam erarbeitet durch:
Deutscher Jagdverband e.V. Chausseestr. 37, 10115 Berlin, www.jagdverband.de
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Südufer 10, D-17493 Greifswald-Insel Riems, www.fli.de