Hochpathogene Aviäre Influenza (Vogelgrippe) bei Wildvögeln

Aktueller Stand und Informationen für Jägerinnen und Jäger

Die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI), auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, ist eine Erkrankung der Vögel, die mittlerweile regelmäßig in Deutschland auftritt und durch Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird.

Nach Informationen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kam es seit Oktober diesen Jahres in Niedersachsen zu 38 HPAI Ausbrüchen in Geflügelhaltungen. Darüber hinaus wurden seit September 2025 Proben von mehr als 700 Wildvögeln in den Landeslaboren in Niedersachsen auf Influenza Viren untersucht. Bei 90 Wildvögeln wurde das HPAI-Virus bisher nachgewiesen.

Insbesondere Kraniche sind von der Erkrankung betroffen. Die Tiere zeigen heftige zentralnervöse Störungen. Eine Heilung der Tiere ist nicht möglich.

Mit Datum vom 04.11.2025 hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) einen Erlass zum Umgang mit der „Vogelgrippe“ an die Unteren Naturschutzbehörden (UNB) der Landkreise verschickt. In diesem Erlass werden die Landkreise gebeten zu prüfen, inwiefern für Kraniche, die offensichtlich an der Vogelgrippe erkrankt sind, eine Ausnahme vom Tötungsverbot erteilt werden kann. Das MU betont, dass die Entscheidung über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde, hier der UNB, liegt. 

Ein niedersachsenweites einheitliches Verfahren gibt es somit nicht, vielmehr sind die 36 niedersächsischen Landkreise, die kreisfreien Städte und die Region Hannover nun aufgefordert, für ihren Bereich individuell die entsprechenden Regelungen zu treffen. 

In einigen Landkreisen wurden bereits Allgemeinverfügungen erlassen, die die Jägerinnen und Jäger einbinden und ihnen die Befugnis erteilen, im Auftrag der Veterinärbehörde insbesondere erkrankte Kraniche tierschutzgerecht von ihren Leiden zu erlösen. 

Entscheidend ist als die konkrete Rechtslage vor Ort.

Dies ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil die Vorgaben der Landkreise in der Regel nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen für die Tötung, sondern auch die Organisation und Umsetzung der Entsorgung der als Risikomaterial der Kategorie 1 geltenden Tierkörper festlegen.

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat darüber hinaus grundsätzliche Informationen für Jäger zum Umgang mit an der Vogelgrippe erkrankten Wildtieren und zum Töten von an Vogelgrippe erkrankten Kranichen herausgegeben: 

Informationsschreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) zum Umgang mit an der Vogelgrippe erkrankten Wildtieren und zum Töten von an Vogelgrippe erkrankten Kranichen

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Aktuelle Informationen zum Ausbreitungsgeschen:
 

https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/geflugel/geflugelpest/geflugelpest/aviare-influenza-190642.html

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

https://www.bfr.bund.de/lebensmittel-und-futtermittelsicherheit/bewertung-mikrobieller-risiken-von-lebensmitteln/gesundheitliche-bewertung-von-viren/vogelgrippe/