Förderung von Drohnen zur Wildtierrettung

Antragstellung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) möglich

© Hollweg/DJV

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hatte in einer Pressemitteilung vom 12. März 2021 angekündigt, insgesamt € 3.000.000,00 für die Förderung von Drohnen zur Rettung von Rehkitzen zur Verfügung zu stellen. Antragsberechtigt sind demnach sowohl Jägervereinigungen auf Kreisebene als auch andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene. Die Antragsteller müssen sich nach ihren satzungsgemäßen Aufgaben der Pflege und Förderung des Jagdwesens sowie des Tier-, Natur- und Landschaftsschutzes oder der Rettung von Wildtieren widmen. Der eingetragene Verein muss ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. d. Abschnittes „Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung verfolgen und selbstlos tätig sein.

Die Förderquote wurde auf 60 % der Investitionskosten und die maximale Förderhöhe von € 4.000,00 pro Drohne festgelegt. Je antragstellendem Verein können maximal zwei Drohnen gefördert werden.

Die Antragstellung ist laut Pressemeldung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vom 19. März, ab sofort möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

 https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Rehkitz/Rettung_node.html

In Kürze: Wer und was gefördert wird:

  • Antragsberechtigt sind Jägervereinigungen auf Kreisebene oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, gehört.
  • Die Förderquote wurde auf 60 Prozent der Investitionskosten und die maximale Förderhöhe auf 4.000 Euro pro Drohne festgelegt.
  • Je Antragsteller werden maximal zwei Drohnen gefördert.
  • Die Förderung kann bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.

Auf der Internetseite der Norddeutschen Wildtierrettung finden Sie weitere Informationen zu den Fördermodalitäten:

https://www.norddeutsche-wildtierrettung.de/news/1/637676/nachrichten/jetzt-f%C3%B6rdermittel-beantragen!.html

Hintergrund:

In vielen Kreisjägerschaften engagieren sich unsere Mitglieder seit Jahren ehrenamtlich in der Jungwildrettung. Einzelne Hegeringe haben eigene Kitzrettungsteams gegründet. Zusätzlich haben viele unserer Mitglieder rechtlich eigenständige Vereine zur Jungwildrettung gegründet. Um die Gründung neuer Kitzrettungsteams auf lokaler Ebene zu stärken und den schon bestehenden Teams eine überregionale Interessensvertretung zu bieten, hat sich die Landesjägerschaft Niedersachsen gemeinsam mit anderen Landesjagdverbänden an der Gründung der Norddeutschen Wildtierrettung e. V. mit Sitz in Hamburg beteiligt. Eine Vielzahl von Informationen für die Gründung neuer Teams und zum Erfahrungsaustausch finden Sie auf der Homepage der Norddeutschen Wildtierrettung unter www.norddeutsche-wildtierrettung.de

Die Landesjägerschaft und die Norddeutsche Wildtierrettung e. V. begrüßen die finanzielle Förderung zum Einsatz von Drohnentechnik zur Jungwildrettung ausdrücklich. Die angekündigten Förderrichtlinien werden wir auf unserer Webseite so schnell wie möglich veröffentlichen.

Wir bitten alle neuen Kitzrettungsteams dringend, sich auch auf der Homepage der Norddeutschen Wildtierrettung registrieren zu lassen. Die Registrierung ist kostenfrei und bietet die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch. Gleichzeitig haben altgediente und neue Kitzrettungsgruppen die Möglichkeit, eine eigene Präsenzseite innerhalb der Webseite der Norddeutschen Wildtierrettung e. V. zu erhalten.