Elektronische Fangmelder

ML legt Förderprogramm für elektronische Fangmelder auf

Das Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat ein Förderprogramm für elektronische Fangmelder aufgelegt: Gefördert wird die Erstanschaffung von Fangmeldern zur Montage an vorhandene Lebendfanggeräte, die bisher nicht über einen solchen verfügen. Die zu fördernden Fangmelder müssen moderne technische Voraussetzungen erfüllen wie beispielsweise eine Alarmmeldung mittels Messenger, Push Up-Nachricht/App oder E-Mail.

Die Jägerschaften sind im Sinne der Richtlinie gegenüber dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz antragsberechtigt und bündeln für alle Jägerinnen und Jäger die entsprechenden Anträge. 

Interessierte Jägerinnen und Jäger können sich an ihre örtliche Jägerschaft in Niedersachsen wenden, die diese Zuwendung für alle Jagdbezirke innerhalb ihres Gebietes beantragen. Den Jägerschaften liegen die Vordrucke für die Antragsstellung vor.

Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

Die Höhe der Förderung soll 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 150 € pro Fangmelder betragen. Es stehen insgesamt 150.000 € Fördermittel zur Verfügung, die nach jetzigem Stand im Windhundverfahren vergeben werden.Anträge können einmalig bis 15.11.2025 beim ML eingereicht werden.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Einsatzes von digitalen Meldesystemen für Lebendfanggeräte