Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMELH) hat bekannt gegeben, auch im Jahr 2026 wieder eine Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung aufzulegen. Insgesamt stehen 2,1 Millionen Euro Fördergeld zur Verfügung.
Bis zum 30. Juni 2026 kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Die Förderung wird bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt.
Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen auf regionaler, lokaler oder Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens gehören und andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen bei der Wiesenmahd (sog. Kitzrettungsvereine), gehören.
Die Beschaffung einer Drohne ist erst nach Erhalt eines positiven Förderbescheids gestattet.
Zu beachten ist, dass sich einige Fördermodalitäten verändert haben. Alle weiteren Informationen dazu inkl. eines aktualisierten FAQ-Papiers sowie den Link für das digitale Antragsverfahren gibt es unter:
https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Rehkitz/Rettung_node.html
