Jagd trotz Corona erlaubt - Aktualisierte Hinweise des ML - Stand 05.11.2020

Die "Organisatorische Hinweise für den Infektionsschutz bei der Durchführung von

Drückjagden auf Schalenwild" sind am 05.11.2020 aktualisiert worden.

Eine Linksammlung zu den aktuell geltenden Vorschriften wird im Folgenden gegeben.

 

Presseinfo des Nds. ML vom 05.11.2020:

Nach der Niedersächsischen „Corona-Verordnung“ ist die körperliche Betätigung im Freien grundsätzlich zulässig. Damit darf auch die Jagd weiterhin ausgeübt werden. Darauf weist das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) ausdrücklich hin.

Die Wahrung der Abstands- und Hygieneregelungen ist dabei selbstverständlich. Bei der Einzeljagd (Pirsch, Ansitz) ist das unproblematisch.
Auch Gemeinschaftsjagden (Drückjagden) auf Schalenwild zur gesetzlich vorgeschriebenen Abschussplanerfüllung und zur Prävention vor der ASP (Afrikanische Schweinepest) sind
weiterhin zulässig, da sie der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder einer Tätigkeit der Gefahrenabwehr zuzuordnen sind.


Einer vorherigen Genehmigung bedarf es nicht, dennoch sind die Vorgaben der „Corona-Verordnung“ einzuhalten. So muss es ein Hygienekonzept geben, die persönlichen Daten der
Teilnehmenden sind zu erfassen und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist erforderlich, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Das Ministerium gibt mit seinem Erlass vom 05.11.2020 nochmals aktualisiert organisatorische Hinweise für den Infektionsschutz bei der Durchführung von Drückjagden auf Schalenwild bekannt (siehe hier).


Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Die Infektionskette bei der Übertragung des ASP-Virus kann nur durch niedrige Schwarzwildbestände verringert oder unterbrochen werden. Daher
ist eine effektive Bejagung der Schwarzwildbestände jetzt vorrangig. Dies wird in diesem Jahr auch aufgrund der guten Eichelmast nur mit gemeinschaftlichen Jagden erreicht werden können.
Darüber hinaus werden die Jäger und Jägerinnen die Möglichkeit erhalten, Nachtzieltechnik bei der Einzeljagd einzusetzen.“


Treibjagden auf Niederwild unterliegen als Veranstaltungen dagegen der vorherigen Genehmigungspflicht durch die zuständigen Behörden. Die Ministerin bittet von diesen
Gesellschaftsjagden, die einer Genehmigung bedürfen, abzusehen, auch um die zuständigen Behörden zu entlasten.

 

Linksammlung zu diesem Thema:

Originaltext Pressemitteilung des Nds. ML vom 05.11.2020

Originaltext "Organisatorische Hinweise für den Infektionsschutz bei der Durchführung von Drückjagden auf Schalenwild" vom 05.11.2020

Originaltext "Gesellschaftsjagd in Corona-Zeiten", Landesgeschäftstelle de LJN, vom 05.11.2020

Formblatt Hygienekonzept für Jagden