Spendenkonto für verletzte Jagdhunde

Voraussetzungen für Beihilfe aus dem Hundekonto

Spendenkonto der Jägerschaft Gifhorn- Süd e.V. für verletzte Hunde

 

 

Emfpänger: Heinz Ciupa

SSK Gifhorn-Wolfsburg

Konto: 0 25 61 10 54

BLZ: 269 513 11

 

 Um Beihilfe aus dem Hundekonto zu erhalten gelten folgende Regeln:

 

 

  1. Es muß sich um einen geprüften Jagdhund handeln
  2. Die Jageignung ist nachzuweisen (Prüfungszeugnis)
  3. Die Meldung muß innerhalb von 24 Stunden beim Kreishundeobmann erfolgen, sonst beim Stellvertreter
  4. Der Vorfall muß unmittelbar mit dem Jagdbetrieb zusammenhängen
  5. Es wird bei Verletzungen nur die Erstversorgung mit einer Nachsorge erstattet ( max. 500,-- €)
  6. Bei Tod des Hundes wird nur der Welpenpreis erstattet (max. 500,-- €)
  7. Auf Verlangen muß der Hund beim Kreishundeobmann oder Stellvertreter vorgezeigt werden
  8. Beim behandelden Tierarzt bitte das Revier, Datum und die Uhrzeit angeben
  9. Bei Bißverletztungen von anderen Hunden oder Schussverletzungen , wobei andere Personen beteiligt sind , erfolgt keine Beihilfe ,da es sich um Haftpflichtschäden handelt
  10. Meutehunde, für deren Arbeit Geld gezahlt wird, sind nicht beihilfefähig
  11. Schadensfall muß innerhalb der Jägerschaft Gihorn-Süd liegen