Niedersächisches Hundegesetz

Übergangsregelung endet am 01. Juli

Für den Sachkundenachweis und die Anmeldung im Zentralen Register galt bisher eine Übergangsregelung. Diese läuft am 01. Juli 2013 aus.

Hier finden Sie die daraus resultierenden Neuerungen sowie viele weitere Informationen zum Niedersächischen Hundegesetz.