Förderrichtlinie für im Jagdbetrieb tödlich verunglückte brauchbare Jagdhunde

Die Landesjägerschaft Niedersachsen will Jagdhundeführern finanziell helfen, die ihren Jagdhund im Jagdbetrieb in Niedersachsen durch einen Unfall verloren haben, für den niemand haftbar gemacht werden kann. Sie hat daher die nachstehend aufgeführte Förderrichtlinie beschlossen:

Förderrichtlinie zur Schadensminderung für im Jagdbetrieb tödlich verunglückte brauchbare Jagdhunde

Auf Antrag des Vorsitzenden einer Jägerschaft wird beim Verlust eines brauchbaren Jagdhundes im Jagdbetrieb in Niedersachsen von der Landesjägerschaft über Mittel aus der Jagdabgabe des Landes ein Zuschuss für den Ankauf eines neuen Jagdhundes in Höhe von 300,00 € bei rein gezüchteten Jagdhunden (mit Abstammungsnachweis einer beim JGHV anerkannten Jagdhunderasse) oder 200,00 € bei Jagdhunden ohne Abstammungsnachweis gewährt, sofern von der Jägerschaft ebenfalls ein Zuschuss in gleicher Höhe gezahlt ist (Auszahlungsbeleg beifügen). Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass niemand für den Verlust des Jagdhundes Ersatz leisten muss. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Kalenderjahr nach dem Verlust des Jagdhundes.

Der zu Tode gekommene Jagdhund muss jagdlich brauchbar gewesen sein (Prüfungsnachweise).

Der Jagdhund muss während des jagdlichen Einsatzes in Niedersachsen zu Schaden gekommen sein (Bericht vom Unfallhergang).

Der Tod des Jagdhundes ist durch schriftliche Zeugenaussagen oder durch ein tierärztliches Attest zu belegen.