Entsorgung von Unfallwild und Aufbrüchen

"Kadaver"tonnen in Hankensbüttel

Aufgrund seuchenrechtlicher Bestimmungen sind die Jäger verpflichtet sogenannte "Tierische Nebenprodukte" (<link typo3 _doc nebenproduktegesetz.pdf _blank>Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) ) unschädlich zu beseitigen.

Der Landkreis stellt hierfür auf dem Betriebsgelände der Kläranlage Hankensbüttel (zwischen Hankensbüttel und Emmen) vier spezielle, jeweils 1,1 m³ große Kadavertonnen zur Verfügung.

Als Entgegenkommen für die oftmals zeit- und arbeitsintensive Beseitigung von Unfallwild gestattet der Landkreis den Jägern Aufbrüche und Abfälle aus der Wildbretverarbeitung dort ebenfalls kostenlos zu entsorgen.

Damit dieser kostenlose Service erhalten bleiben kann, bitten wir Folgendes zu beachten:

1.  Abfälle können während der Dienstzeiten entsorgt werden:

  • Mo, Di und Do    7.00 - 16.00 Uhr
  • Mi                      7.00 - 15.30 Uhr
  • Fr                       7.00 - 12.00 Uhr

2.  Es ist maximale Hygiene zu halten! Abfälle dürfen keinesfalls in Tüten vor dem Tor abgestellt werden !!!

3.  Die Tonnen stehen ausschließlich für Jagdabfälle bereit. Nebenprodukte von Hausschlachtungen oder ganze Haustierkadaver gehören definitiv nicht dazu !! 

4. Der Betreiber bittet um pflegliche Behandlung des Eingangstores. Dieses hat einen automatischen Antrieb, der durch ungeduldiges und unsachgemäßes Öffnen von Hand leider schon mehrfach kostspielig repariert werden mußte.