Drohnenförderung

BMLEH erhöht Fördersumme auf 2.5 Millonen Euro

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) stockt die Mittel für die Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung wegen der hohen Nachfrage von 1,5 Millionen auf insgesamt 2,5 Millionen auf. Grund dafür ist laut BMLEH das große Interesse an der Fördermaßnahme insbesondere für die Beschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung. Insgesamt wurden bisher mehr als 350 Förderanträge gestellt. Durch die Aufstockung will das BMLEH sicherstellen, dass alle Berechtigten gefördert werden können. Damit reagiert das BMLEH auf das starke Interesse an der Fördermaßnahme, die insbesondere der Rettung von Rehkitzen während der Mahd dient.

Zur Pressemeldung des BMLEH

Bis zum 17. Juni 2025 kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Die Förderung wird bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt. Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen auf regionaler, lokaler oder Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens gehören und andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen bei der Wiesenmahd (sog. Kitzrettungsvereine), gehören.

Ein Dokument zu den häufig gestellten Fragen (FAQs) zum Bundesförderprogramm zur Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung - 2025 - von BMEL und BLE, finden Sie hier.

Die Beschaffung einer Drohne ist erst nach Erhalt eines positiven Förderbescheids gestattet.

Alle weiteren Informationen zu den Fördermodalitäten sowie den Link für das digitale Antragsverfahren finden Sie unter:

www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Rehkitz/Rettung_node.html