EU-REACH Verordnung

Im Verfahren um den Ausstieg aus Bleischroten über Feuchtgebieten gibt es immer noch Nachbesserungsbedarf. Der europäische Dachverband der Jäger FACE fordert eine Anpassung des Vorhabens, um es überhaupt umsetzen zu können. Der Verband wirft der EU vor, den Rat ihrer eigenen wissenschaftlichen Agentur zu ignorieren. Dies führe zu mehreren rechtlichen Verstößen: Am 25. November steht das Thema auf der Tagesordnung des Europäischen Parlaments zur Abstimmung. FACE-Generalsekretär Dr. David Scallan fasst in einer Videobotschaft die wichtigsten Kritikpunkte an dem bisherigen Vorschlag zusammen:

Hier finden Sie die aktuelle Presseaussendung von FACE.

Aktuelle Videobotschaft von FACE-Generalsekretär David Scallan

REACH-Ausschuss der Europäischen Kommission beschließt Verbot bleihaltiger Schrotmunition in und über Feuchtgebieten. Die Übergangsfrist beträgt zwei Jahre.

(04. September 2020, DJV) Der Ausschuss für Chemikalienzulassung (REACH-Ausschuss) der Europäischen Kommission hat die Verordnung zur Beschränkung von Bleischrot in und über Feuchtgebieten mit einer Übergangszeit von zwei Jahren beschlossen. Grundsätzlich begrüßt der Deutsche Jagdverband (DJV) eine europaweite Regelung zum Bleischrotverbot an und über Gewässern. Allerdings geht der nun beschlossene Entwurf komplett an der Praxis vorbei. Kernproblem hierbei ist die Definition von Feuchtgebieten: Demnach kann jede Pfütze auf einem Acker ein solches sein. In 14 Bundesländern gibt es dagegen bereits seit vielen Jahren praxisgerechte Regelungen, die Bleischrot an und über Gewässern verbieten

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Bleischrot: Gibt es bald EU-weit Verbotszonen?

Die von der EU-Kommission geplante REACH-Verordnung könnte zu erheblichen Einschränkungen der Jagd und des Betriebes von Schießständen führen. Die Readktion des Niedersächsischen Jäger hat eine umfangreiche Hintergrunddarstellung zur Thematik erstellt:

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Verbändevertreter von DJV und BVS in Brüssel

 

Auf Initiative des DJV und unter Vermittlung des EU-Parlamentariers Jens Gieseke (CDU) aus Osnabrück trafen sich in Brüssel der Präsident des Bundesverbandes Schießstätten, Dirk Schulte-Frohlinde mit DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke, DJV-Geschäftsführer Olaf Niestroj und Bernhard Knöbel (Geschäftsführer Carl Walther). Grund dieses Engagements war die drohende REACH-Verordnung der EU, die derzeit Beamte der EU-Kommission erarbeiten. Dadurch droht größtes Ungemach, denn auf EU-Ebene wird daran gearbeitet, Bleimunition für Büchsen und Flinten zu verbieten. Die in Arbeit befindliche REACH-Verordnung ist der erste Schritt für ein Totalverbot von Blei bei der Jagd und auf Schießständen. Helmut Dammann-Tamke und Olaf Niestroj stellten in dem Gespräch mit den zuständigen EU-Beamten dar, was es für die Jagd bedeuten würde, träte eine solche Verordnung wie derzeit geplant in Kraft.
Bernhard Knöbel zeigte die Auswirkung eines Bleiverbots für die Waffen- und Munitionshersteller und besonders für den Schießsport auf. Dirk Schulte-Frohlinde erläuterte Probleme, die eine Umstellung auf Alternativen für die Schießstände (Indoor wie Outdoor) mit sich brächte und dass Sorgen wegen Blei auf Schießständen unbegründet seien. Es bleibt abzuwarten, ob dieses Treffen in Brüssel Auswirkungen zeigt – sicher haben sich unsere Vertreter dazu nicht zum letzten Mal in der EU-Zentrale getroffen.

 
(Quelle: Bundesverband Schießstätten e.V., März 2020)