Leinenpflicht für Hunde ab 1.4.-15.7.20

Nochmaliger dringender Appell an alle Hundebesitzer

Die Leinenpflicht zum Schutze der Wildtiere in der Brut-/ Setz/Aufzucht-Zeit wird, wie die ersten 18 Apriltage zeigen, leider von zu vielen Hundehaltern nicht befolgt

Bei Ansprache reagieren die meisten Halter desinteressiert bis aggressiv. Auch der Hinweis auf Bußgelder bis 5000€ bei Verstößen bringt in der Regel keine Einsicht. Die Ausreden der Halter, daß ihre Hunde friedlich sind, kein Wild verfolgen und absolut gehorchen, ist nur Ausrede und falsch, wie viele Beispiele der vergangenen Jahre zeigen.

Ein typischen Beispiel für die Fahrlässigkeit von Hundehaltern ist der folgende Bericht über einen am 8. April getöteten Rehbock an der Bramscher Straße:

Ein frei laufender Staffordshire-Terrier-Mischling hetzte auf der Bramscher Straße einen jungen Rehbock, der sich offensichtlich auf dem Hasefriedhof aufgehalten hatte. Auf dem Grundstück der Handwerkskammer sprang der Rehbock auf der Flucht vor dem Kampfhund-Mischling, vom Hund bereits schwer verletzt, in eine große Glasscheibe und verendete.

Die Hundehalterin versuchte zu flüchten, wurde aber von Beobachtern gestellt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten.

Laut Mitteilung eines Pressesprecher der Polizei wird gegen die Halterin nun wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und gegen die Anleinpflicht ermittelt.

Darüber hinaus erwartet die Halterin eine Aufforderung der Stadt zu einer Wesensprüfung ihres Hundes. Der Vorfall wird der Hundehalterin teuer zu stehen kommen (Strafe, Kosten für Wesensprüfung und Glasscheibe).

Die Jägerschaft Osnabrück-Stadt appelliert daher an die Verantwortung und Disziplin und bittet nochmals nachdrücklich alle Hundehalter, die Leinenpflicht konsequent einzuhalten, und alle Spaziergänger, in Wald und Feld  nur auf den ausgewiesenen Wegen zu wandern, damit die Wildtiere in der sensiblen Brut-/ Setz-/Aufzucht-Zeit nicht zu stark gestört und gefährdet werden.

Das betrifft einerseits unsere Bodenbrüter wie Fasan, Rebhuhn, Bachstelze, Rotkehlchen, Kiebitz u.a., die ihre Nester auf Wiesen, in Gräben, an Waldrändern oder Ackerflächen haben. Die zweite große Gefahr besteht für trächtige Hasen, Kaninchen und Rehe, die oft keine Chance haben, den hetzenden Hunden zu entkommen, und ihrem Nachwuchs, den Junghasen. Jungkaninchen und Rehkitzen. Die dritte große Gefahr betrifft das  junge Rehwild, das gerade vom Muttertier verstoßen wurde (weil der neue Nachwuchs kommt), jetzt auf sich allein gestellt ist, die Gefahren noch nicht kennt, bei jeder Störung flüchtet und durch Straßenunfälle höchst gefährdet ist.

(Text; P. Ehlers/ Fotos: R. Rethschulte)