Jägerschaft Meppen bietet Unterstützung u.a. für Blühflächen an

Die Schaffung von Rückzugsflächen dient als Ruheort für unser heimisches Wild und dient gleichzeitig den vielen Insekten als Nahrungsquelle. Hierfür können insbesondere kleinere Teilflächen in Frage kommen, die aufgrund des Flächenzuschnittes oder aber sonstige Gegebenheiten wie z.B. Staunässe nur schlecht genutzt werden können.  

Diese Flächen können dann im Rahmen der Greeningverpflichtungen auch z.B als „Brache“ (Aussaat bis zum 01.04 mit Faktor 1,0) oder als sogenannte „Honigpflanzen für genutztes brachliegendes Land“ (Aussaat bis zum 31.05., Faktor 1,5) als ökologische Vorrangflächen genutzt werden. Sollen die Bracheflächen als ökologische Vorrangflächen genutzt werden, sind die entsprechenden Auflagen (u.a. keine Düngung, kein Pflanzenschutz, ggf. Vorgaben zu nutzendem Saatgut) zu beachten.

Eine sehr unbürokratische und praxisnahe Lösung ist auch die Anlage sogenannter Bejagungsschneisen im Mais. Im und an den Schlaggrenzen bei Maisflächen können Blühmischungen angesät werden, die im Antragsverfahren nicht als separater Schlag herausgemessen werden müssten. Zum Schutz des Wildes insbesondere vor Prädatoren ist es sinnvoll, dass die angelegten Schneisen breiter als 3m sind.

Da die Anlage von Blühflächen zum Schutz der heimischen Wild- und Insektenarten auch im Interesse der Jägerschaft ist, bietet die Jägerschaft Meppen denjenigen Landwirten, die Blühflächen oder breite Bejagungsschneisen geschaffen haben, unter folgenden Bedingungen einen einfachen, finanziellen Ausgleich des gekauften Saatgutes (gilt für einjährige „Standardmischungen“) an:

 

·         Die Aussaat der Blühmischungen findet bis spätestens zum 31.05.2018 statt

·         Die entsprechenden Flächen werden möglichst bis Ende August nicht genutzt

·         Die Flächen befinden sich im Altkreis Meppen

 

Wer Interesse an diesem Angebot hat, sollte die Rechnungen des eingekauften Saatgutes mit Angabe über die Aussaatflächen (Hektar, Lage der Fläche) möglichst bis zum 15.06.2018 an ein Vorstandsmitglied der Jägerschaft Meppen oder aber dem jeweiligen Hegeringsleiter zukommen lassen. Der finanzielle Ausgleich je Hektar entscheidet sich dann anhand der Anzahl und Höhe der eingegangenen Saatgutbelege.