Revierleiterbesprechung 2020

Am 4. Februar 2020 fand die Revierleiterbesprechung des Hegeringes Rastede Nord statt. Die Abschusslisten und -pläne wurden vom Hegeringleiter eingesammelt und der Fallwildanteil ermittelt. Insgesamt gab es bei dem Rehwild 45 Stücke Fallwild, die sich aus 15 männlichen und 30 weiblichen Stücken zusammensetzten. Der sich daraus ergebene Fallwildanteil Verkehr liegt bei insgesamt 31 Stücken, die sich auf 10 männliche und 21 weibliche Stücke verteilen. Das entspricht 17% und sang damit um 1% im Vergleich zum Vorjahr. Da die Jäger ihre Unfallschwerpunkte kennen, werden sie weiter versuchen, durch eine frühe Bejagung an den Unfallschwerpunkten, die Population hier herunter zu fahren.

Die neuen Wildtiererfassungsbögen wurden ausgegeben und besprochen. Rückgabetermin für die Wildtiererfassungsbögen ist der 1. Juni 2020. Hegeringleiter Lutz Wemken wies auf die Sommerzählung der Gänse, die im Juni und Juli erfolgt, hin. Rückgabetermin für die Zählbögen ist der 24. Juli 2020. Der Hegering wird auch in diesem Jahr auf 43 Flächen mit einer Gesamtgröße von 29 ha Blühstreifen anlegen. Änderungen an der revierübergreifenden Wildfolgevereinbarung wurden besprochen und in die Vereinbarung eingearbeitet. Hegeringleiter Lutz Wemken freute sich über die vertrauensvolle Zusammenarbeit, die wieder einmal bestätigt, dass es einen guten Zusammenhalt im Hegering gibt und die Hege des Wildes oberste Priorität hat.

Am 27. Februar 2020 kommt Herr Frank Roeles, LJN-Projektleiter „Lebensraumverbund Feldflur“, in den Hegering um einen Vortrag über das vom LJN gestartete Projekt zu halten. Es soll über Lebensraumverbesserung und Prädationsmanagement, der Vermehrung von autochthon Feldhühnern (Fasanen bzw. Rebhühnern), der Förderung von Bühstreifen und Fallen gesprochen werden. Zusätzlich bietet Herr Roeles eine Revierberatung vor Ort an.

Leider ist bei einem vom LAVES untersuchten Fallwildhasen die Tularämie – Hasenpest – festgestellt worden. Von der Tularämie sind vor allem wildlebende Harsenartige und Nagetiere betroffen. Auch der Mensch kann sich anstecken. Die Seuche zählt zu den bakteriellen Krankheiten. Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 13 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) besteht bei direktem oder indirektem Erregernachweis in Verbindung mit einer aktuellen Infektion Meldepflicht. Der Erreger ist hochansteckend und verhältnismäßig stabil, das heißt er kann auch bei niedrigen Temperaturen über Tage bis Wochen in Kadavern, Wasser oder Erde überleben. Wärme und Desinfektion töten das Bakterium dagegen ab. Der Mensch infiziert sich durch Haut- - dabei dienen besonders kleine Verletzungen als Eintrittspforte - oder Schleimhautkontakt mit konterminiertem organischem Material, erkrankten Wildtieren und deren Exkrementen, unzureichend erhitzten Wildbret, oder Inhalation. Absolute Vorsicht sollten Jäger hingegen mit erlegten und möglicherweise kranken Hasen und Kaninchen walten lassen. Sie können z.B. beim Abbalgen Erreger einatmen oder sich mit kontaminierten Gegenständen – z.B. Messer – infizieren. Herr Scherbaum - Veterinärdirektor des Landkreises Ammerland - bittet unbedingt weitere gefundene Hasen zur Untersuchung zu geben! Dies kann in Absprache mit ihm über das LAVES in Oldenburg geschehen. Es reicht auch die Leber und Milz des Tieres!
 
Auch 2021 werden wieder zwei Taubenjagden angeboten, bei denen revierlose Jäger die Möglichkeit bekommen sollen mit den Pächtern jagdlich in Kontakt zu treten. Die Termine finden am 23. Januar und 13. Februar 2021 statt. Das Frühstück nach dem gemeinschaftlichen Ansitz auf Schmalrehe und Rehböcke am 1. Mai 2020 wird vom Hegeringleiter organisiert. Die gemeinsame revierübergreifende Krähenlockjagd mit anschließendem gemeinsamem Frühstück findet am 1. August 2020 statt. Um die freundschaftlichen Beziehungen zum Hegering Emmerthal zu pflegen, soll es wieder eine revierübergreifende Entenjagd am 10. Oktober 2020 geben.

gez. Lutz Wemken