01.03. - 26.10.2024
FREITAG UND SAMSTAG
14:00 BIS 18:00 UHR
Bei einem schweren Unfall in einer Schießanlage für Großkaliber-Langwaffen im Süddeutschen Raum, bei dem nach derzeitigem Kenntnisstand die lebensbedrohlichen Verletzungen für den Geschädigten, durch abprallende Geschossfragmente eines bleifreien Geschosses verursacht wurden, ergeben sich für die Schießanlage die folgenden Einschränkungen:
Alle Aussagen, die bei der letzten Regelprüfung, der Schießanlage Burwinkel hinsichtlich der Mangelfreiheit/Eignung der Schießanlage bei Verwendung von bleifreien Büchsengeschossen für den weiteren Betrieb getroffen wurden, wurden durch den verantwortlichen Sachverständigen mit sofortiger Wirkung widerrufen.
Aus diesem Grund sehen wir uns gezwungen, die Nutzung von bleifreier Jagdmunition auf der Schießanlage Burwinkel bis auf weiteres zu untersagen.
Der Vorstand
Burwinkel , November 2023
Am 23.08.2023 fand das erste gemeinsame Schießen im Rahmen des Stammtisches für Jägerinnen der Jägerschaft Wesermarsch statt. Gutes Wetter und gute Laune prägten das gemeinsame Schießen auf dem Schießstand Burwinkel.
Ansprechpartnerin für den Stammtisch:
Viktoria von Senden
viktoria.senden@web.de
Freitag und Samstag in der Zeit von 14 bis 18 Uhr ist öffentliches Schießen auf dem Wurfscheiben- und Kugelstand.
Der Schießstand bietet einen kombinierten Wurfscheibenstand für Trapp und Skeet. In einem gesonderten Gebäude befindet sich der moderne witterungsgeschützte Büchsenstand. Vier 100m Schiessbahnen mit elektronischer Trefferbildanzeige, zwei Anschussbahnen 100m sowie eine Schiessbahn für die laufende Scheibe für Grosskaliber mit elektronischer Trefferanzeige können genutzt werden.
Es werden Schießnachweise auf Anfrage gemäss dem Niedersächsischen Jagdgesetz ausgestellt.
Die Aufsichtspersonen achten darauf, dass die Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Schusswaffen auf dem Schießstand eingehalten werden. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
Es ist nur für den Schießstand zugelassene Munition zu verwenden. Die Nutzung von wiedergeladener Schrotmunition ist verboten.
Bei wiederholten Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften oder Verwendung nicht zugelassener Munition darf das Aufsichtspersonals ein Betretungsverbot der Schießanlage aussprechen.
Während der Öffnungszeiten dürfen Hunde nur angeleint auf dem gesamten Schiesssgelände geführt werden. Hinterlassenschaften des Hundes sind bitte im Rahmen der allgemeinen Hygiene durch den Hundebesitzer zu entfernen. Innerhalb des Gebäudes des Büchsenstandes sind Hunde nicht erlaubt.