Jäger werden

Jäger werden - Der Weg zum Jagdschein

Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, muss einen gültigen Jagdschein besitzen. Voraussetzung, diesen bei der Unteren Jagdbehörde lösen zu können, ist das Bestehen der Jägerprüfung ("grünes Abitur"). Das Mindestalter für die Teilnahme an der Jägerprüfung beträgt 15 Jahre. Die erfolgreichen Absolventen können im Alter zwischen 16 - 18 Jahren den Jugendjagdschein lösen. Dieser berechtigt zur Ausübung der Jagd in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer von dieser benannten Aufsichtsperson, die jagdliche Erfahrung haben muss.

Inhabern von Jugendjagdscheinen ist die Teilnahme an Gesellschaftsjagden nicht gestattet. Da die Jägerprüfungen für den Jugendjagdschein und den Jagdschein für Erwachsene identisch sind, kann mit der Volljährigkeit automatisch ein "normaler Jagdschein" gelöst werden.

Die Vorbereitung

Das Bestehen der Jägerprüfung verlangt von den Absolventen ein fundiertes Wissen aus allen Bereichen der Jagd. Zur Vermittlung dieses Wissens und zur Vorbereitung auf die Prüfung wird von der Kreisjägerschaft Holzminden jedes Jahr ein Vorbereitungslehrgang angeboten, der Ende September beginnt und im Mai des folgenden Jahres mit der Jägerprüfung abschließt. An zwei Abenden pro Woche wird theoretischer Unterricht erteilt. Die Schießausbildung findet auf der Schießanlage im Tannengrund bei Allersheim statt. Reviergänge mit praktischen Übungen zur Bestimmung von Tieren und Pflanzen sowie zur Verwertung erlegten Wildes runden die Ausbildung ab.

Die Prüfung

Die Jägerprüfung wird von der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Holzminden abgenommen. Sie gliedert sich in die Schießprüfung (mit Wiederholungsmöglichkeit), die schriftliche Prüfung und die mündlich/praktische Prüfung. Insgesamt dauert die Prüfung drei Tage und findet einmal jährlich im Mai statt.

Bei der Schießprüfung werden der sichere Umgang, sowie die Fertigkeit der Teilnehmer mit Büchse und Flinte geprüft. Werden die Mindestergebnisse nicht erreicht, können diese mangelhaften Ergebnisse nicht ausgeglichen werden.

In der schriftlichen Prüfung werden folgende Themenbereiche geprüft:

1. Dem Jagdrecht unterliegende und andere frei lebende Tiere

2. Jagdwaffen und Fanggeräte

3. Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb

4. Behandlung erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagliches  Brauchtum

5. Jagdrecht und verwandtes Recht

Details sind in der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung vom 30. August 2005, geändert durch Verordnung vom 18.April 2012, geregelt.

Die mündlich/praktische Prüfung erstreckt sich auf alle Themenbereiche und wird in einem dafür geeigneten Jagdrevier durchgeführt.

Die bestandene Prüfung berechtigt die frisch gebackenen Jäger bei der Unteren Jagdbehörde eien Jagdschein zu lösen. "Jungjägern" ist es in den ersten drei Jahren untersagt, ein Revier zu pachten.

Quelle: LJN.de

Kontakt:

Ausbildungsleiter Andreas Helms

E-Mail: andreas.helms@nfa-neuhaus.niedersachsen.de 

Telefon: 0171 - 8 64 10 98