LJN: Jagdhornblasen im Freien vor dem Hintergrund der derzeit geltenden Corona- Restriktionen

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach Rücksprache mit dem MS-Lagestab Corona folgende Auskunft zum Üben von Jagdhornbläsergruppen im Freien gegeben.

Das Üben sowie das Musizieren im Freien ist gem. § 1 Abs. 5 c der derzeit gültigen Verordnung erlaubt. Bei vermehrt aerosolbildenden Tätigkeiten, z.B. beim Spielen von Blasinstrumenten, gilt aber ein erhöhtes Abstandsgebot.