Einkommensteuerliche Abzugsfähigkeit der Mitgliedsbeiträge an die Jägerschaft

Mitgliedsbeiträge der Mitglieder an die Jägerschaft können unter gewissen Voraus- setzungen als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Die Satzung jeder Jägerschaft in Niedersachsen ist mit der Satzung der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. abgestimmt. Damit verfolgt jede niedersächsische Jägerschaft gemäß ihrer Satzung gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung. Weiterhin ist jede Jägerschaft von der Körperschaftsteuer befreit.

Das Formular dazu ist hier