Wildbrethygiene neu geregelt!

Schulung von Jägern zur „kundigen Person“ in der Jägerschaft

Wildbret von bester Qualität nach dem Aufbrechen (Ausweiden) in vorschriftsmäßiger Wildkammer mit höchster Hygiene. Richtig zubereitet ein echter Genuß aus unserer Natur.

WERLTE. Parlament und Rat der EU haben mit dem so genannten EU-Hygienepaket die rechtlichen Grundlagen für die Lebensmittelhygiene bei der Gewinnung, weiteren Behandlung und Vermarktung von Wildbret neu geregelt.

Das zuständige Bundesministerium hat mit einer Verordnung die seit 1. Januar 2006 in Deutschland geltenden EU-Vorschriften ergänzt. Diese Verordnung wurde am 6. Juli 2007 vom Bundesrat verabschiedet und trat mit Veröffentlichung im Gesetzesblatt, im August 2007, in Kraft.

Die Jägerschaft Aschendorf-Hümmling wirbt seit Jahren erfolgreich für das beste Produkt des Jägers und trägt dazu bei, dass Wildbret in heimischen Küchen sowie auch in der Presse vermehrt Berücksichtigung findet. Dies zeigte bereits die erste Jagd- & Wildwoche der Jägerschaft im Herbst 2006 die aller Voraussicht nach im Jahr 2009 wiederholt werden soll, so der Obmann für Öffentlichkeitsarbeit Thomas Schomaker.

Zweifellos gelang durch die Umsetzung der Wildfleischverordnung ein großer Beitrag zur Qualitätssicherung von Wildbret. So manchem Beteiligten erscheinen die gesetzlichen Forderungen überzogen, doch um den begonnenen Weg der Qualitäts- und Imagesteigerung von Wildbret weiter zuschreiten und Wildbret für den Handel, die Direktvermarktung oder den Eigenverbrauch in entsprechender Güte zu gewinnen, sind vom Jäger, vom Betreiber der Sammelstelle, im Zerlegebetrieb sowie auch im Haushalt bzw. in der Gastronomie wichtige fleischhygienische Grundsätze zu berücksichtigen, so der Vorsitzende der Jägerschaft Aschendorf-Hümmling Wilhelm Klumpe.

Die Jägerschaft-Aschendorf Hümmling weist darauf hin, dass fast alle aktiven Jäger ihrer Region an der Schulung zur sogenannten „kundigen Person“ teilgenommen haben.

Nach Inkrafttreten der Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (EG) Nr. 853/2004 sind die Jäger im Altkreis Aschendorf-Hümmling im Rahmen entsprechender Veranstaltungen auf dem Gebiet der Wildpathologie sowie Wildbrethygiene so geschult worden, dass sie den Status einer sog. „kundigen Person“ erlang-ten.

Die über die Jägerschaft Aschendorf-Hümmling dazu organisierte Schulung, so Dipl.-Dipl.-Ing. Thomas Schomaker, umfasst unter anderem Anatomie, Physiologie und Verhaltensweisen frei lebenden Wildes sowie pathologische Veränderungen kranken Wildes.

Eine weitere Schulung soll in den nächsten Wochen stattfinden. Für Mitglieder der Jägerschaften bzw. des Landesjagdverbandes Niedersachsen ist diese Schulung kostenfrei. Für Nichtmitglieder wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 25,- Euro erhoben. Jeder an der Schulung teilnehmende Jäger erhält eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis.