Neues Bundesnaturschutzgesetz verabschiedet (15. Juni 2009 (dpa) Bonn)

Trennung von Jagd- und Naturschutzrecht bleibt / Bessere Chancen für Blühstreifen & Co.

Der Bundesrat hat Mitte Juli in Deutschland erstmals ein bundesweit unmittelbar gültiges Naturschutzrecht verabschiedet. Es löst das alte Rahmenrecht ab, das lediglich allgemeine Ländervorgaben enthielt. Das Naturschutzrecht war ursprünglich als Teil eines kompletten Umweltgesetzbuches geplant, das aber im Februar 2009 scheiterte.

Der DJV und die Landesjagdverbände konnten eine Unterhöhlung des Jagdrechtes erfolgreich verhindern: Jagd- und Naturschutzrecht werden auch künftig gleichberechtigt auf Augenhöhe sein. Die geplanten Eingriffe waren gravierend: So war in den ersten Entwürfen des neuen Naturschutzrechtes ein Wegfall der Unberührtheitsklausel (Trennung der Rechtskreise Jagd und Naturschutz auf Bundes- und Landesebene) vorgesehen. Demnach hätten die Bundesländer künftig keine Möglichkeit mehr gehabt, weitere Tierarten dem Jagdrecht zu unterstellen. Vielmehr sollte der Katalog der jagdbaren Arten drastisch eingeschränkt werden. Selbst die teils landesrechtlich zu jagdbarem Wild erklärten Tierarten wie Marderhund, Waschbär, Nilgans oder Rabenvögel hätten schließlich über das Bundesnaturschutzrecht wieder dem Landesjagdrecht entzogen werden können.

Als weiteren Erfolg kann die Jägerschaft verbuchen, dass die ursprüngliche Definition von “heimische Art” auch im neuen Naturschutzgesetz erhalten bleibt. Geplant war zwischenzeitlich, diese durch “gebietsfremde Art” zu ersetzen. Folge: Bislang als heimisch geltende Baumarten wie Douglasie oder Roteiche und Tierarten wie Damwild, Muffelwild oder Fasan wären in Deutschland nicht mehr erwünscht gewesen.

Die wesentlichen Neuerungen des nun geltenden Bundesnaturschutzgesetzes im Überblick:

Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung: Zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien ist ausdrückliche Zielbestimmung des Gesetzes.

Der DJV begrüßt grundsätzlich eine verstärkte Nutzung alternativer erneuerbarer Energien. Der zunehmende Anbau von Nachwachsenden Rohstoffen (insbes. Biomasse zur Erzeugung von Strom und Wärme) führt aber bereits jetzt zu erheblichen negativen Einflüssen auf Wildtierlebensräume, Wildhege, Wildschaden und Jagd. Der DJV plädiert gemäß seiner Empfehlungen aus dem Jahr 2007 für einen naturverträglichen Energiepflanzen-Anbau. Insbesondere das Zweikultur-Nutzungssystem stellt eine enorme Herausforderung dar. Die Fruchtfolge von Wintergetreide und anschließender Zweitkultur – etwa Mais – ist für den Nachwuchs von Reh, Hase und Bodenbrütern oft katastrophal, weil der Getreideaufwuchs bereits im Mai/Juni mit modernster Technik geerntet wird.

Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung flexibler gestaltet: Bei geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen muss künftig vorrangig geprüft werden, ob Ausgleich oder Ersatz durch Maßnahmen der Entsiegelung, zur Wiedervernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen erbracht werden kann.

Diese Neuregelung wird vom DJV als deutlicher Fortschritt bei der Eingriffsregelung bewertet. Sie bietet Landwirten und Jägern die Möglichkeit, vielfältige Maßnahmen der Lebensraumgestaltung (Pflanzungen, produktionsintegrierte Maßnahmen wie die Anlage von Blühstreifen oder Lerchenfenster oder Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen) durchzuführen.

Flächenverbrauch begrenzen: Immer noch über 130 Hektar werden täglich versiegelt.

Deshalb hat künftig die Inanspruchnahme bereits in Nutzung befindlicher Flächen im Innenbereich Vorrang vor der Versiegelung freier Flächen im Außenbereich.

Vertragsnaturschutz aufgewertet: Bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege muss künftig vorrangig geprüft werden, ob der Zweck mit angemessenem Aufwand auch durch vertragliche Vereinbarungen erreicht werden kann. Die Behörden sind nunmehr gehalten, mit der Ausführung landschaftspflegerischer und gestalterischer Maßnahmen nach Möglichkeit land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Landschaftspflegeverbände, anerkannte Naturschutzvereinigungen oder Träger von Naturparken zu beauftragen. Damit können sich auch Jägerschaften, die als Naturschutzverband anerkannt sind, besser einbringen.

Zusätzliche Schutzgebietskategorie “Nationales Naturmonument”: Es handelt sich um Gebiete, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind. Sie sind wie Naturschutzgebiete zu schützen.

Der DJV fordert die Politik auf, die Jagd in Naturmonumenten nicht einzuschränken, wie in einigen großflächigen Naturschutzgebieten bereits geschehen. Insbesondere eine effektive Bestandsreduzierung des Schwarzwildes macht eine flächendeckende Bejagung zwingend erforderlich.