Neue Schießnachweise stoßen auf Zustimmung - Jährliche Prüfungen bald verpflichtend

WERLTE. Eine Novelle des Jagdgesetzes sorgt für neue Regeln in Niedersachsen: Jäger, die an Gesellschaftsjagden teilnehmen wollen, müssen regelmäßig einen Schießnachweis erbringen. Die Jägerschaft Aschendorf-Hümmling bezieht dazu jetzt Stellung.
Größte Änderung durch die Novelle ist die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht, auch wenn dafür weiterhin eine Genehmigung einzuholen ist. Direkt betroffen sind viele Jäger aus dem Nordkreis auch von der neuen Regelung, dass für Gesellschaftsjagden künftig jährlich Schießnachweise vorgelegt werden müssen.
In der Praxis sieht es so aus, dass der einladende Jagdpächter vorgeben kann, welcher Nachweis erbracht werden soll. „Das kann ein Nachweis über fünf Schuss mit mindestens zwei Treffern auf einen laufenden Keiler sein, oder 20 Schuss auf einen laufenden Keiler“, erklärt Thomas Schomaker vom Vorstand der Jägerschaft. Alternativ seien auch 20 Schuss im Schießkino möglich, das liege im Ermessen des Jagdpächters.
Mit dem Nachweis, der auf einem Schießstand erbracht wird, darf dann an Treib- oder Drückjagden teilgenommen werden. „Das erhöht die Sicherheit, sowohl für die Jäger als auch für die Tiere“, ergänzt der stellvertretende Jägerschaftsvorsitzende Bernd Sieve.

Erwerb bei den Hegeringschießen

Denn durch die Nachweise werde neben den Schießtechniken auch der Umgang mit der Waffe geschult. „Niemand möchte, dass ein Tier nicht richtig getroffen wird und sich quält.“ Zudem bleibe bei unsauberen Schüssen auch das Fleisch der Tiere nicht mehr nutzbar.
Die Nachweise – und so werde es im gesamten Emsland gehandhabt – können bei den Hegeringschießen, die einmal jährlich stattfinden, erbracht werden. Die Jägerschaft Aschendorf-Hümmling lädt dazu ihre Mitglieder am Samstag, 17. September 2022, ab 10 Uhr auf den Schießstand in Werlte ein.
Grundsätzlich hätten die Jäger auch bisher schon auf die bis dato noch freiwilligen Schießübungen verwiesen, um die Sicherheit aller zu verbessern. „Für Jäger, die vom Ansitz aus jagen, gilt der Nachweis nicht“, erklärt Schomaker. Dennoch rate der Hegering allen Jägern zu regelmäßigen Schießnachweisen. Auch wenn Munition derzeit rarer und teurer ist, sei dies einmal im Jahr wohl zu verkraften, meinen die Jäger.
Deshalb befürworten sie auch diesen Teil der Novellierung des Jagdgesetzes. Die endgültigen Anforderungen an die Nachweise seien zwar noch nicht festgesetzt, wie Schomaker erklärt, der den Hegering in Werlte leitet. Mit den endgültigen Kriterien rechne er aber bald. Schon jetzt würden mehrere Disziplinen mit Kugeln und Schrot absolviert, die einer Übergangsregelung entsprechen. (Text von Mirko Moormann)