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Der Hegering Osnabrück-West

Der Hegering Osnabrück-West umfasst die westlichen Reviere der Stadt Osnabrück zum benachbarten Nordrhein-Westfalen und damit auch die Naherholungsgebiete am Rubbenbruchsee, das Heger Holz und Gut Leye.

Insgesamt gehören zum Hegering 3 Reviere und ca. 1.124 ha bejagbarer Fläche. Er ist damit der kleinste Hegering in der Stadt Osnabrück.

Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag hat sich der Hegring- West der jagdwirtschaftlich und biologisch zweckmäßigen einheitlichen Bewirtschaftung der Jagd auf der o. a. Fläche verschrieben.

Hierbei kommen die Bemühungen des Hegerings zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und eines artenreichen und gesunder Wildbestand in angemessener Zahl, gerade auch im Hinblick auf die übrigen vorkommenden wildlebenden Tiere, der gesamten Natur zu Gute.

Insofern können die Erholungssuchenden auf den Flächen des Hegerings immer wieder auch zahlreiche nicht jagdbare Arten beobachten und in der Nähe des Naherholungsgebietes Rubbenbruchsee lassen sich damit immer wieder spannende und interessante Naturbeobachtungen machen.

Beim jagdbaren Wild liegt der Schwerpunkt bei den heimischen Niederwildarten, zu denen auch das Rehwild gehört, wobei der Rückgang insbesondere bei Fasan und Kaninchen seit den 80er Jahren auch im Bereich des Hegerings festzustellen ist.

Neben der Pflege des jagdlichen Zusammenhalts der Mitglieder, betreibt der Hegering zum Schutz und der Hege des heimischen Wildes eine enge Zusammenarbeit mit dem benachbarten Hegering Osnabrück-Nord, die sich zum Beispiel in gemeinsamen Jahreshauptversammlungen niederschlägt.

Die Jagd innerhalb des stadtnahen Hegerings ist natürlich von dem Spannungsfeld zwischen landwirtschaftlicher und jagdlicher Nutzung und dem Interesse an naturnaher Naherholung geprägt.

Im Hinblick hierauf bittet der Hegering, die allgemeinen Verpflichtungen nach dem Naturschutz-, Jagd- und Landeswaldgesetz zu beachten.
Dies gilt insbesondere für die Verpflichtung alle freilebenden Tiere in den Brut-, Setz- und Aufzuchtzeiten in ihren Einständen nicht zu stören und den zu beachtenden Leinenzwang für Hunde, der für weite Teile des Hegringes ( s. Karte ) nicht nur vom 01.April bis zum 15. Juli, sondern aufgrund einer Verordnung der Stadt Osnabrück im gesamten Jahr gilt.

Text/ Foto: Hegering-West (jfh)