20.03.2024 19:00h

Hegering I-Versammlung

21.03.2024 19:00h

Hegering II-Versammlung

07.04.2024 10:00h

Beginn Hundekurs

12.04.2024 14:00h

Hegering I-Schießen

17.04.2024 17:30h Einlass, 18:00h Hegeschau, 18:30h Beginn der Versammlung

Jahreshauptversammlung 2024

07.09.2024

Hundeprüfung

21.09.2024 14:00h

Gemeinsames Hegeringschießen

Kosten Trichinenbeprobung Veterinäramt Salzgitter

Nach Rücksprache mit dem Veterinäramt kostet ab dem 01.09.2023 die Abgabe der Trichinenproben in Salzgitter-Bad (beim Veterinäramt) 12,50 €.

Die Annahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen erfolgt montags in der Zeit von 9 bis 10:45 Uhr sowie donnerstags in der Zeit von 9 bis 9:45 Uhr, zur Untersuchung am selben Tag. Außerhalb dieser Zeiten ist die Abgabe von Proben zur Untersuchung auf Trichinen jederzeit nach vorheriger, telefonischer Terminabsprache möglich.

Alternativ können die Proben auch bei der Tierarztpraxis Siebke in Heere abgegeben werden:

- Kosten 10 € pro Probe

- die Proben können von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der Praxis abgegeben werden

- außerhalb dieses Zeitraums können die Proben in einem Briefkasten abgegeben werden

- der Briefkasten ist grün und hängt am Hühnerstall

- geleert wird der Briefkasten 2mal pro Tag bis auf das Wochenende

- die Proben werden in der Praxis montags und mittwochs abgeholt /wer an den beiden Tagen bis    14 Uhr abgibt wird sofort beprobt

Für Rückfragen stehen Joachim Lüders oder die Hegeringleiter zur Verfügung.

ENTSORGUNG VON FALLWILD

Die SRB hat neue Verträge mit einer neuen Entsorgungsfirma für die Tierabfälle.

Daher gilt ab sofort für die Entsorgung von Fallwild bei der Mülldeponie Diebesstieg folgende Neuerung:

Es dürfen keine Plastiksäcke mehr mit Wildinhalt eingeworfen werden, sondern die Säcke müssen entleert und wieder mit nach Hause genommen werden.

Hier noch einmal zur Erinnerung: Durch Vorzeigen der Mitgliederkarte LJN darf man bei der SRB Fallwild kostenfrei abgeben.

Bläsergruppe sucht Nachwuchs‼️

Die Bläsergruppe freut sich über jeden Neuzugang und sucht auf diesem Weg Nachwuchs. Interessierte dürfen sich gerne unter den folgenden Telefonnummern melden:

Lorenz Dahlhäuser (musikalischer Leiter): 0163-4421929

Henning Burgdorf (Obmann): 0170-5253375

Neubekanntmachung des Niedersächsischen Jagdgesetzes vom 15. Juli 2022

Neue Textpassagen bzw. Regelungen sind gelb markiert.

Das Video zur Wildtierrettung aber auch andere Themen der LJN finden Sie desweiteren auf folgenden Informationskanälen:

http://www.facebook.com/LJNds

www.instagram.com/ljn_landesjaegerschaft/

Die LJN hat im folgenden Link ein neues Video zur Wildtierrettung mittels Drohnentechnik veröffentlicht.

www.youtube.com/channel/UC9Q3oObf7jl0mUpM49J-q-Q/featured

Hinweise zur Abgabe von Wild oder Wildfleisch durch Jäger von der LJN

Nachfolgend einen Bericht aus der Salzgitter-Zeitung zum Thema "Warum Jäger werden".

www.salzgitter-zeitung.de/salzgitter/article235826679/Warum-Jaeger-werden-Drei-Jungjaeger-aus-Salzgitter-berichten.html

Informationen zum Schießübungsnachweis

Hierzu gibt es auch einen Text unter "Wild und Jagd" unter der Rubrik "Jagdliches Schießen".

Schonzeitverordnung für Rehwild

Der Jagdbeirat hat sich  einstimmig bei der letzten Sitzung gegen eine Verlängerung der speziellen Verordnung, zusätzliche Jagdzeit ab 01.06 für Schmalrehe, ausgesprochen, da mit fortschreitender Jahreszeit und bei hoher Vegation es sehr schwer ist, Schmalrehe korrekt anzusprechen und die Gefahr sehr hoch ist, Schmalrehe mit Ricken zu verwechseln und somit den Elterntierschutzparagraph (§22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz) zu verletzen.

Somit ist eine Jagdzeit im Juni/Juli/August auch von tierschutzrechtlicher Seite betrachtet  aus unserer Sicht nicht mehr weiterhin begründbar.

Rehwild Jagdzeiten

Rehböcke:            

 1. April - 31. Januar

Schmalrehe:       

 1. April - 15. Mai

 1. September - 31. Januar

Ricken und Kitze:    

1. September - 31. Januar

Entnahme schwer verletzter oder erkrankter Wölfe

Erläuternder Erlass zu § 9 NWolfVO

Rechtliche Änderungen Schwarzwildbejagung und Jagdzeiten

Aufwandsentschädigung Schwarzwildbejagung

Liebe Jägerinnen und Jäger,

wie in den letzten Jahren zuvor können Sie vom 1. April bis zum 31. Mai für das von Ihnen erlegte Schwarzwild eine Ausgleichszahlung bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen beantragen. Seit dem letzten Jahr ist die Bagatellgrenze aufgehoben worden. Die Beantragung einer Aufwandsentschädigung für den Mehrabschuss ist somit bereits ab dem ersten Stück Schwarzwild, welches über den Referenzwert hinausgeht, möglich. Die Aufwandsentschädigung beträgt 50€/Stück.

Weitere Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie hier:

https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/5/nav/18/article/33425.html

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