Beiträge zur Berufsgenossenschaft
Zurzeit erhalten Revierinhaber, die gegen frühere Beitragsbescheide der Berufsgenossenschaft Widerspruch eingelegt hatten, ein Anschreiben der SVLFG in dem sie unter Fristsetzung aufgefordert werden eine Erklärung zu den eingelegten, ruhenden Widersprüchen abzugeben.
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