Fokus Biodiversität

DJV legt Eckpunktepapier für die GAP-Reform 2020 vor. Ökologische Vielfalt muss Produktionsziel werden. Fördermaßnahmen sollten weniger bürokratisch sein.

(Berlin, 28. Juni 2018) Biologische Vielfalt muss ein Produktionsziel der Landwirtschaft werden: Nach Veröffentlichung der Verordnungsentwürfe zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020 durch die EU-Kommission Anfang Juni sieht der Deutsche Jagdverband (DJV) die Bundesregierung in der Pflicht, einen nationalen Strategieplan zu entwickeln. Ziel muss es sein, die Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten in der Agrarlandschaft zu steigern. Der DJV hat heute ein entsprechendes Eckpunktepapier mit Forderungen für die Neuausrichtung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) ab 2020 vorgelegt.

Der DJV begrüßt die angestrebte Weiterentwicklung und Neuausrichtung der GAP. Angesichts des Verlustes von biologischer Vielfalt im agrarisch genutzten Raum sieht es der DJV als dringend notwendig an, die Förderstrukturen gezielter und insbesondere auch unbürokratischer auszurichten. Derzeit werden 50 Prozent der Ackerfläche Deutschlands (6,8 Mio. Hektar) mit nur noch drei Fruchtarten – Mais, Raps und Weizen – bestellt und intensiv bewirtschaftet. Ein Profiteur ist das anpassungsfähige Wildschwein, das dort in der Vegetationsperiode von Anfang Mai bis in den Oktober nur schwerlich bejagt werden kann. Auch anpassungsfähige Fleischfresser wie der heimische Fuchs oder der eingeschleppte Waschbär kommen gut in unserer Kulturlandschaft zurecht, die Bestände steigen. Auf dem Rückzug sind hingegen spezialisierte Arten wie Feldhase, Rebhuhn oder Fasan und andere Bodenbrüter sowie viele weitere auf Agrarlebensräume angewiesene Arten von Flora und Fauna.

Der Aufbau eines wissenschaftlichen Monitoringzentrums zur Biodiversität ist längst überfällig. Der DJV sieht hier gute Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit seinem langjährigen Monitoringprogramm WILD (Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands).

Das ausführliche DJV-Eckpunktepapier zum Herunterladen.

 

DJV-Kernforderungen im Überblick:

  • Keine Kürzung des EU-Agrarhaushaltes
  • Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zur Notwendigkeit der Neuausrichtung der GAP.
  • Abkehr von starren Greening-Regeln und -vorschriften. Stattdessen sollten sich Direktzahlungen an den Zielen des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes vor Ort orientieren. Hierfür muss Deutschland qualitative und quantitative Anforderungen festlegen.
  • Den rechtlichen Rahmen auf nationaler Ebene flexibilisieren und vereinfachen: Mögliche Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität sollten über Ziele definiert werden und nicht über technische Details – etwa Blühstreifenbreite und -länge, Wuchshöhe, Fristen für Ansaat und Bearbeitung, eingesetzte Technik, Flächenschärfe im Agrarantrag.
  • Anerkennung von örtlichen Konzepten und Kooperationen als Beitrag zum Erreichen der Biodiversitätsziele.
  • Einführung gestaffelter Zusatzprämien innerhalb des Systems der Direktzahlungen (1. Säule) für gezielte Biotop- und Artenschutzmaßnahmen
  • Stärkere Verzahnung von erster (altes Greening) und zweiter Säule (AUM, Investitionsprogramme)

Erhalt und Pflege von Grünland mit dem zusätzlichen Fokus auf Bodenbrüter- und Jungwildschutz