Schonzeitaufhebung beim Schwarzwild

Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten/Muttertierschutz bleibt unberührt

Durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, ausgegeben am 13.03.2018, ist mit Wirkung vom 14.03.2018 auch in Niedersachsen die Schonzeit für das Schwarzwild aufgehoben worden. Unberührt hiervon bleibt nach wie vor die Elterntierregelung (Muttertierschutz) nach Paragraph 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz.  

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und die Änderung der Verordnung über die Jagdzeiten finden Sie hier:

Link zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt "Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten"