Rodewalder Wolfsrudel

Die Landesjägerschaft hält die Genehmigung für den Abschuss eines Wolfsrüden des Rodewalder Rudels im Kreis Nienburg für folgerichtig

Hannover (dpa/lni) 13.02.2019 - Die Landesjägerschaft hält die Genehmigung für den Abschuss eines Wolfsrüden des Rodewalder Rudels im Kreis Nienburg für folgerichtig. «Wenn ein Rudel sich auf Nutztierrisse spezialisiert hat, sieht sogar die sehr strenge Naturschutzrichtlinie der EU Ausnahmen vor. Da ist es nur konsequent, wenn der Umweltminister (Olaf Lies/SPD) einen problematischen Wolfsrüden abschießen lassen will. Ich begrüße das», sagte Verbandspräsident Helmut Dammann-Tamke der «Hannoverschen Allgemeinen Zeitung» (Mittwoch).

Dammann-Tamke, der auch CDU-Abgeordneter im niedersächsischen Landtag ist, hält aufgrund der steigenden Wolfspopulation eine Anpassung der EU-Naturschutz-Richtlinie (FFH) füt nötig. «Im Übrigen stellt auch der Wolf den Naturschutz infrage, etwa indem seltene Nutztierrassen, die auch unter Schutz stehen, gerissen werden.» Das Problem müsse die Politik lösen. «Wir Jäger sind da raus», sagte Dammann-Tamke. Er verwies auf Frankreich, wo schon seit Jahren eine regulatorischer Abschuss von Wölfen erlaubt sei. Wenn die Akzeptanz völlig dahin sei, werde man auch in Deutschland wieder die Jäger rufen, prophezeite er.

«Der Wolf übt ohne Zweifel auf die Menschen eine Faszination aus, die aber in beide Richtungen geht - von kategorischer Ablehnung bis hin zu einer fast schon religiösen Überhöhung dieses Tieres», betonte Dammann-Tamke. Fakt sei, dass der Wolf ein Prädator, ein fleischfressendes Raubtier, sei, das an der Spitze der Nahrungspyramide stehe. «Wenn wir ihn lassen, wird er in den nächsten Jahren eine flächendeckende Besiedlung vornehmen. Es wird irgendwann auch ein Problem der Menge.»

 

Aktualisierung 15.02.2019:

Das Verwaltungsgericht Oldenburg lehnt am 15.02.2019 einen Eilantrag eines Vereins gegen die Abschussgenehmigung für den Rodewalder Wolfsrüden ab. Den entscheid des VG Oldenburg im Wortlaut finden Sie hier.

Aktualisierung 22.02.2019:

Am 22.02.2019 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Beschwerde des Vereins gegen die Entscheidung des VG Oldenburg in Bezug auf die Abschussgenehmigung letztinsatnzlich zurückgewiesen. Den Entscheid des OVG Lüneburg im Wortlaut finden Sie hier.