LJN Newsletter Nr. 09 | September 2019

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News
Durchführungsverordnung zum NJagdG

Mit der Veröffentlichung im Niedersächischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 20.09.2019 ist die Verorndnug zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Niedersächischen Jagdgesetzes in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:

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Niedersächsischer Ehrenamtspreis 2019

Mitte September wurde der Niedersächsische Ehrenamtspreis 2019 verliehen. Zu den Preisträgern gehören auch Onno Reents (Vorsitzender) und Manfred Uphoff aus der Jägerschaft Aurich. Herzliche Gratulation!

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Keine Nachwuchssorgen: LJN-Jugendjagdhornworkshop mit überwältigender Resonanz

Sigrid Tönnies, Landesobfrau für das Jagdhornblasen der Landesjägerschaft, organisierte  gemeinsam mit den Jägerschaften Vechta und Cloppenburg einen Jugendjagdhornworkshop am Dümmer See.

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Waldgipfel: DJV fordert wildtierfreundliche Strategie

Anlässlich des Waldgipfels im Bundeslandwirtschaftsministerium fordert der Deutsche Jagdverband (DJV) mehr Anstrengungen der Forstpolitik für klimastabile Wälder.

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Ergebnisse der 65. DJV-Bundesmeisterschaften im Jagdlichen Schießen

Niedersächsischer Jagdschütze Wilhelm Cordes wird mit 343 Punkten Gesamtsieger der 65. DJV-Bundesmeisterschaften und „Meister aller Klassen“.

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Das Bundessozialgericht hat mit einem Urteil vom 20. August (Az. B 2 U 35/17 R) festgestellt, dass Revierinhaber, die mehrere aneinandergrenzende Reviere einheitlich bewirtschaften, nicht mehrfach als „Unternehmer“ zu Beiträgen herangezogen werden dürfen.

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Aus anderen LJV
Baden-Württemberg: Gebt dem Rothirsch eine Stimme!

Im Lauf des Jahres 2020 läuft in Baden-Württember die Rotwildrichtlinie aus. Der Landesjagdverband Baden-Württemberg fordert einen neuen Umgang des Landes mit dem Rotwild.

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Neue Datenschutzverordnung

Am 25. Mai 2018 ist europaweit die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. In der Vergangenheit haben Sie uns durch Ihre Anmeldung für unseren Newsletter Ihre Zustimmung erteilt, Ihnen unseren LJN-Newsletter zu übersenden. Sollten Sie weiterhin mit der Zusendung des LJN-Newsletters einverstanden sein, müssen Sie nichts weiter unternehmen.
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