Wolf

LJN zum Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes

Statement der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. zum heute (08.02.2022) ergangenen Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes in Bezug auf die Auskunftspflichten der Landesregierung betreffend der Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme von Wölfen:

 

Die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Niedersächsischen Staatgerichtshofes, dass die Auskunftsplicht einer Landesregierung dort ihre Grenzen hat, wo betroffene Tierhalter, Antragssteller, Mitarbeiter der Behörden und Jäger gefährdet werden.

Daraus geht im Umkehrschluss hervor, dass der Staatgerichtshof in der Wolfschützerszene offensichtlich konkrete Anhaltspunkte sieht, dass sich Einzelne über das Recht stellen und damit ein Gefährdungspotenzial darstellen.

Aus diesem Grund ist es richtig und wichtig, dass der Staatsgerichtshof die von der Landesregierung vertretene Auffassung und bisherige Praxis bestätigt hat, dass das grundrechtlich geschützte Geheimhaltungsinteresse Dritter zum Schutze aller an einer solchen Maßnahme beteiligten Personen, in solchen Fällen zu wahren ist.

 

 

Die Pressemeldung des Niedersächsischen Umweltministeriums zum Urteil:
https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/urteil-staatsgerichtshof-208413.html

Die Mitteilung des Nds. Staatsgerichtshofes:
https://staatsgerichtshof.niedersachsen.de/startseite/presse_und_service/pressemitteilungen/entscheidung-in-dem-organstreitverfahren-wegen-verletzung-der-auskunftspflicht-der-landesregierung-ausnahmegenehmigungen-entnahme-wolfe-208360.html