Unfallversicherung bei anerkannten Nachsuchenführern

Gruppenunfallversicherung der Landesjägerschaft

        Nachsuchenführer sind nach einem Urteil des Sozialgerichts Lüneburg nicht mehr über die Landw. Berufsgenossenschaft unfallversichert. Die bestätigten Scheißhundeführer gem. § 28 NjagdG, sind in die Gruppenunfallversicherung der Landesjägerschaft einbezogen worden und darüber nunmehr unfallversichert.