Ausführungsbestimmungen zur Intervalljagd konterkarieren Gesetzesintention

Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung der Intervalljagd nach Paragraph 26 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) stoßen bei der LJN auf Unverständnis und Empörung.

Ausführungsbestimmungen zur Intervalljagd konterkarieren Gesetzesintention
Landwirtschaftsminister hat Parlament und Öffentlichkeit getäuscht

Die kürzlich an die Unteren Jagdbehörden verschickten Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung der Intervalljagd nach Paragraph 26 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) stoßen bei der Landesjägerschaft Niedersachen e.V. (LJN) auf Unverständnis und Empörung. Entgegen der ursprünglichen Intention des Gesetzes und trotz anders lautender Bekenntnisse auch von Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer, wird eine freiwillige Umsetzung der Intervalljagd durch die Landkreise nun faktisch aufgehoben – aus „Kann“ ist „Soll“ geworden.

„Offenbar misstraut der Landwirtschaftsminister seinem eigenen Gesetz. Vermutlich hat er erkannt, dass viele Landkreise das Instrument der Intervalljagd – könnten sie frei entscheiden – anders umsetzen würden, als der Minister das wünscht“, so LJN-Justitiar Clemens Hons.

Sowohl Niedersachsens Landwirtschaftsminister als auch der agrarpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Hans-Joachim Janßen, hatten im Landtag noch  bei der abschließenden Beratung und Beschlussfassung zum geänderten § 26 NJagdG im Juni dieses Jahres ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Intervalljagd um eine „Kann“-Regelung handelt, deren Umsetzung nicht erzwungen werden solle. Man habe Vertrauen in die Unteren Jagdbehörden, also die Landkreise, und überlasse diesen daher die Umsetzung. (Nachzulesen in: Stenografischer Bericht über die  98. Sitzung des Landtags am 7. Juni 2016, S.9798 -9806). Dieses Vertrauen ist anscheinend dahin denn nun, in den vorliegenden Ausführungsbestimmungen heißt es u.a., dass Teilräume für die Intervalljagd geschaffen werden „sollen“, der Zeitraum für die Intervalljagd „soll“ für die Zeit von Oktober bis November gelten. Abschließend werden die nachgeordneten Behörden aufgefordert, detailliert den Vollzug der Umsetzung mitzuteilen.

„Wie anders als eine Weisung sollen die nachgeordneten Behörden solche Formulierungen verstehen?“ fragt sich nicht nur der Justitiar der Landesjägerschaft. Auch die kommunalen Spitzenverbände, der Zusammenschluss der Landkreise, Städte und Gemeinden, die das Ministerium  als einzige Institution um Stellungnahme zu den Ausführungsbestimmungen gebeten hatte, hatte sich im Vorfeld ausdrücklich dafür ausgesprochen, den Jagdbehörden vor Ort den nötigen Spielraum zu belassen.

Mit den Ausführungsbestimmungen wird der Wille des Gesetzgebers nun konterkariert und durch die Hintertür ad absurdum geführt. Dies ist ein neuerlicher Affront  des Landwirtschaftsministers nicht nur gegenüber den Jägern: „Mit diesen Ausführungsbestimmungen, ihrer Ausformulierung und der Art und Weise ihres Zustandekommens offenbart der Landwirtschaftsminister nicht nur ein mangelndes Demokratieverständnis an dieser Stelle, er  hat Jäger, Öffentlichkeit aber auch die Parlamentarier im Niedersächsischen Landtag schlichtweg getäuscht“, so LJN-Justitiar Clemens Hons abschließend.

Ein Hintergrundpapier zum Thema Intervalljagd sowie weitere Informationen dazu finden Sie hier.