Coronabestimmungen und Jagd

Es gelten weiterhin die Regeln für private Zusammenkünfte. Im Gegensatz zur vorherigen Verordnung ist die Anzahl der Personen, die sich in der Öffentlichkeit treffen dürfen von 10 auf 5 Personen beschränkt worden. Damit sind die Regeln verschärft und die Durchführung von Niederwildjagden schwieriger geworden.

In der Zeit vom 23. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 sind private Zusammenkünfte mit insgesamt nicht mehr als zehn Personen, unabhängig von deren Zugehörigkeit zu einem Hausstand, zulässig, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht einzurechnen sind. Hiernach währen in dieser Zeit also Niederwildjagden mit bis zu 10 Personen zulässig.

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