Jagdscheinverlängerungen wieder möglich

Ab sofort dürfen Jagdscheine unter Widerrufsvorbehalt verlängert werden (außer für Antragsteller, die erstmals einen Jagdschein beantragen).

Der Antragsvordruck wurde dem Verfahren angepasst und der Widerrufsvorbehalt wird in den Jagdschein eingetragen.

 

Quelle: Landkreis Göttingen, e-Mail am 05.03.2020 von Fr. Napiralla an den Vorstand der JS Osterode