Dr. Karl Schumann ist neuer Kreisjägermeister

Kreisrätin Marlies Dornieden überreichte im Rahmen einer Feierstunde im Kreishaus in Osterode zusammen mit Patrick Moritz, dem Leiter des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung die Bestellungsurkunde an den neuen Kreisjägermeister des Landkreis Göttingen Dr. Karl Schumann, Vorsitzender der Jägerschaft Osterode. Zu seinem Stellvertreter und damit gleichzeitig zum Vertreter der Jäger im Jagdbeirat des Landkreises wurde Dr. Dieter Hildebrandt bestellt, Vorsitzender der Jägerschaft Göttingen.

Von links: Dr. Karl Schumann, Dr. Dieter Hildebrandt, Marlies Dornieden, Axel Eichendorff, Patrick Moritz, Guido Schwarze (Foto: Elke Kreth-Schumann)

Zu besonderen Vertretern des Kreisjägermeisters für den Bereich der Jägerschaft Duderstadt wurde wieder Guido Schwarze und für den Bereich der Jägerschaft Münden der bisherige Kreisjägermeister Axel Eichendorff ernannt. Anschließend wurden aktuelle Fragen diskutiert, die die untere Jagdbehörde und die Jägerschaften aktuell beschäftigen. Themen waren neben den gesetzlichen Aufgaben der unteren Jagdbehörde, die Jagdsteuer, die Ausbreitung der Waschbären im Landkreis, die anstehende Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetzes und die damit verbundenen Digitalisierungsmaßnahmen in der unteren Jagdbehörde.

Nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz berät der Kreisjägermeister die untere Jagdbehörde in jagdlichen Angelegenheiten, leitet die Sitzungen des Jagdbeirates und ist Vorsitzender der Jägerprüfungskommission. Im Landkreis Göttingen finden jedes Jahr mindestens 14 Jägerprüfungen mit insgesamt bis zu rund 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. Davon müssen allein 10 für die Jagdschule Göttingen organisiert werden. Die anderen Prüfungen finden in den Jägerschaften statt und umfassen die Schießprüfung, die schriftliche Prüfung in Form eines Multiple Choice Tests mit je 20 Fragen aus jedem der fünf Fachgebiete und der mündlich-praktischen Prüfung im Revier. Um die Schießprüfungen ordnungsgemäß durchführen zu können, werden die von den Jägerschaften betriebenen Schießstätten benötigt.

Die Jagdsteuer ist besonders für die Eigenjagdbesitzer und Revierpächter in den Jägerschaften ein wichtiges Thema, da sie davon finanziell persönlich betroffen sind. Sie zahlen im Landkreis jedes Jahr 15% des Jagdwertes als Steuer an den Landkreis, während im Stadtgebiet Göttingen 20% fällig sind. Die Jagdsteuer ist die einzige Steuer, die der Kreistag, bzw. Stadtrat beschließen und selbst erheben darf. Da der Zukunftsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landkreis inzwischen ausgelaufen ist, ergeben sich hier neue Alternativen. Diese nicht mehr zeitgemäße Steuer einfach abzuschaffen ist politisch angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Kreistag derzeit eher unwahrscheinlich. Allerdings könnte die Höhe der Steuer mittelfristig an die Sätze in den Landkreisen angepasst werden, die diesen Steuersatz schon deutlich gesenkt haben, teilweise auf 0%. Weiter könnte der Landkreis Projekte der Jägerschaften unabhängig von der Jagdsteuer finanziell fördern. Dies könnten Projekte aus dem Bereich Naturschutz und Bildung für nachhaltige Entwicklung und Öffentlichkeitsarbeit sein. Die EU fordert, die weitere Verbreitung von invasiven Arten wie u.a. den Waschbären zu stoppen. Dies könnte als Projekt gefördert werden, z. B. durch den Kauf von Lebendfallen. Das Team der vier Jägermeister im Landkreis muss sich mit diesen Themen in den kommenden Jahren intensiv beschäftigen!