Jagdhundewesen

Jägerschaft der Stadt Oldenburg e.V.

in der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.

 

Ausschreibung der Brauchbarkeitsprüfung 2018

der Jägerschaft Stadt Oldenburg

Zugelassen und geprüft wird nach den Richtlinien über den Nachweis der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Niedersachsen (Brauchbarkeitsrichtlinen).  Alle teilnehmenden Hunde sollen zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 12 Monate alt sein und müssen über eine Tätowierungsnummer oder  einen Identifikationschip zweifelsfrei identifizierbar sein. Es werden nur Hunde geprüft, die dem Phänotyp einer vom JGHV als Jagdhund anerkannten Rasse entsprechen. Alle teilnehmenden Hunde müssen gegen Tollwut geimpft sein. Der Impfnachweis darf nicht jünger als vier Wochen und nicht älter als ein Jahr sein. Die Führer und Hunde sind durch die Jägerschaft Oldenburg während des Prüfungsverlaufs nicht haftpflichtversichert.

Prüfungsleiter : Holger Niewint, Am Strehl 53, 26125 Oldenburg, Tel. 01774903347

Hundeführer-Lehrgang der Jägerschaft Stadt Oldenburg

Jedem Jagdausübungsberechtigten muss nach §4 des Niedersächsischen Jagdgesetzes ein für den Jagdbezirk brauchbarer Jagdhund, der geprüft ist, zur Verfügung stehen.

Um diesen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, bietet die Jägerschaft Stadt Oldenburg im Mai jeden Jahres einen Hundeführerlehrgang an. Ziel des Lehrganges ist die Vorbereitung der „Gespanne“ auf die Brauchbarkeitsprüfung im Herbst. Zugelassen zur Prüfung werden Hunde, die dem Phänotyp einer vom Jagdgebrauchshundeverband als Jagdhund anerkannten Rasse entsprechen und zum Zeitpunkt der Prüfung (September/Oktober) mindestens 12 Monate alt sind. Jeder teilnehmende Hund muss über eine Tätowierungsnummer oder Identifikationschip zweifelsfrei identifizierbar sein.

Des Weiteren können sich mit dem Hundeführerlehrgang Führer und Jagdhunde (bei entsprechender Voraussetzung) auf die Herbstzuchtprüfung (HZP) oder die Verbandsgebrauchs-prüfung (VGP) vorbereiten. Geübt wird von Mai bis September nach Absprache (der Wochentage) zwischen 18.00 und 20.00 Uhr, in den hiesigen Revieren.

Weitere Informationen erhalten Sie über den Hundeobmann der Jägerschaft der Stadt Oldenburg, Dirk Swetlik, telefonisch unter 0179.7059387 oder Sie schicken eine eMail.

** Der nächste Kurs startet im Mai 2018 **

Jagdhundewesen in der Stadt Oldenburg

Für das Jagdhundewesen der Jägerschaft Oldenburg Stadt steht als Hundeobmann Dirk Swetlik bei Fragen rund um den Jagdhund zur Verfügung.

Zur Person:
Dirk Swetlik, Jahrgang 1982, aktiver Hundeführer und Richteranwärter des JGHV.

Einmal im Jahr bietet die Jägerschaft der Stadt einen Hundeführerlehrgang an, um Hund und Führer auf die Brauchbarkeits oder - bei besonderen Voraussetzungen - auch auf die Verbandsprüfungen vorzubereiten.  

Termine und Kontaktdaten finden Sie auch unter "Über uns / AKTUELLES" auf der Startseite.

Jagdhunderassen und ihre Einsatzgebiete

Eine gute Übersicht über die Einsatzmöglichkeiten der verschiedenen Jagdhunderassen finden Sie auf den Seiten des Deutschen Jagdverbandes (DJV).

Einsatzgebiete von Jagdhunden

Auch auf den Seiten des DJV finden sich viele weitere interessante Informationen zum Jagdhundewesen in Deutschland.

Jagdhundewesen

Auch auf den Seiten der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) gibt es umfassende Informationen zu Jagdhunden.

Jagdhunde in Niedersachsen

Die Jagdhundeausbildung

Eine waidgerechte Jagd ist nur denkbar unter Einsatz von brauchbaren Jagdhunden.

Die Anforderungen des heutigen Jagdbetriebs setzen die Maßstäbe zur Klärung der Frage, was denn ein brauchbarer Jagdhund ist. Derzeit ist in Niedersachsen ein Jagdhund brauchbar, der den Anforderungskriterien der Brauchbarkeitsprüfung oder vom Inhalt her vergleichbaren Prüfungen entspricht.

Die Ausbildung des Jagdhundes
(Quelle: LJN)

Einen Hund auszubilden heißt, ihn unter Berücksichtigung seiner Verhaltensbiologie Erfahrungen machen zu lassen, aufgrund derer die für sein spezielles "Berufsbild" wesentlichen Verhaltensweisen gefördert, gelernt werden. Der Ausbilder muss über bestimmte Eigenschaften verfügen und Hilfsmittel zweckgerichtet anwenden.

Der Ausbilder muss Kenntnisse von der Verhaltensbiologie der Hunde haben wie auch von den Ausbildungsmitteln. Er muss Zeit haben, beherrscht, geduldig, konsequent und tierlieb sein.

Das Wissen um die Verhaltungsbiologie umfasst die Kenntnis der Entwicklungsphasen (Prägungs-, Sozialisierungs-, Rangordnungs-, und Rudelordnungsphase) sowie die Lern- (und Lehr-) prinzipien (klassische/ instrumentelle Konditionierung; erfahrungsbedingtes Verhalten, Trieb und Reiz).

Ausbildungsmittel:

  • Persönliche Stimme, Hände
  • Gegenständliche Pfeifen, Leinen, Halsungen, Apportiergegenstände, (Hölzer, Dummies, Wildatrappen, Wild)
  • Fährtenschuhe, Tupfstöcke, Spritzflaschen, "Telebock", Telemetrie Simulation Reizangel, Schleppen, Kunstfährten
  • Arbeiten am Wild Fuchs (Kunstbau), Hase (Spur), Federwild (Vorstehen), Ente (Wasserarbeit)

Früh übt sich!

Die Praxis der Ausbildung beim zukünftigen Führer beginnt mit der "Übernahme" des Welpen mit ca. 8 Wochen nach der Prägungsphase ("Ausbildung beim Züchter").

Nach einer Eingewöhnung von wenigen Tagen Beginn einer Grundausbildung (Leinenführung, Sitzen, Ablegen), danach Apportierübungen bis zum Bringen von Wild auf Schleppen.

Daneben im Revier Futterschleppen, sodann Schweißarbeit am Riemen. Wecken und Fördern der Wasserfreude, Vertrautmachen mit späterem "Arbeitsfeld", ("Erleben" der Umwelt mit allen Einflüssen in vertrauensvoller Gemeinsamkeit mit dem Führer). Behutsames Vertrautmachen mit Schüssen.

Beachten:
Ausbildung in kleinen Schritten und kurzen Ausbildungsphasen; Stress vermeiden; Zeit, Ort und Umfeld immer wechseln, keine Rücksichtnahme auf das Wetter. Gehorsam wird 24 Stunden am Tag verlangt.

Ziel:
Im Alter von 7 bis 9 Monaten sollte der Jagdhund bei normaler Veranlagung, richtiger Aufzucht, verhaltensbiologisch einfühlsamer Ausbildung seinen "Beruf" in den Grundzügen beherrschen, damit er behutsam in die Praxis eingeführt werden kann.

Das bedeutet:
Auf der Jagd steht der Hund im Vordergrund, Stress, Überforderung vermeiden!

Bei Versagen im Einzelfall:
Zurückgreifen auf frühere Ausbildungsstadien. Fortentwickeln der Leistungen auf Prüfungen hin.

Beachten:
Erlerntes wird u.U. "vergessen", wenn es nicht regelmäßig angewandt wird. Bis ins Alter konsequent bleiben!

Das Niedersächsische Hundegesetz

Detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Regelungen bei der Haltung von Hunden finden Sie auf folgenden Internet-Seiten.

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Das Gesetz beinhaltet die Kernpunkte Sachkunde, die Kennzeichnung, die Haftpflichtversicherung und das zentrale Hunderegister.