Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwild in Niedersachsen

Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

 

Durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, ausgegeben am 13.03.2018, ist mit Wirkung vom 14.03.2018 auch in Niedersachsen die Schonzeit für das Schwarzwild aufgehoben worden. Unberührt hiervon bleibt nach wie vor die Elterntierregelung (Muttertierschutz) nach Paragraph 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz 

 

www.ljn.de/news/

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl118s0226.pdf