Bisamerlass von 2024

19.08.2025,

Hallo,

wie telefonisch besprochen in der Anlage der Bisamerlass. Punkt 13 ist für die Jäger relevant.

Mit freundlichen Grüßen

Heiko Fritz

LWK-Niedersachsen

FB 3.14

Klima-, Natur- und Umweltschutz

Biodiversität

Tel.: 0441/801455, Mobil: 0162/8524091

Herr Fritz informierte darüber: Dass ein Jäger, der in einer Nutriafalle als Beifang einen Bisam fängt, diesen auch „abfangen“ darf

(siehe Bisamerlass vom 15.04.2024, Punkt 13) .

Von der Einteilung in Bezirke und der Bestellung von Bisamjägern soll nicht abgewichen werden.

Deshalb gibt es auch keine Sachkunde-Lehrgänge für „weitere“ Personen (Jäger, Pächter, Grundbesitzer, etc.).

 

Zuständige Betreuerin bei der LWK für Melle ist Frau Gramberg-Schweer, 0152/54782097.

D. Radke