Die Untersuchungsgebühr für durch Jäger selbst entnommene Trichinenproben wird bis auf Weiteres nicht mehr erhoben.
Der Kreisausschuss hat dieses in seiner Sitzung vom 06.12.2017 einstimmig beschlossen.
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Die Untersuchungsgebühr für durch Jäger selbst entnommene Trichinenproben wird bis auf Weiteres nicht mehr erhoben.
Der Kreisausschuss hat dieses in seiner Sitzung vom 06.12.2017 einstimmig beschlossen.