Jagd ist nachhaltig und notwendig!

Liest man die Überschrift „Tierschutz gegen Jagd“, sowie den am Ende des Artikels von Herrn Radtke zitierten Jagdgegner und für die Sekte „Universelles Leben“ aktiven Juristen Dr. Christian Sailer, mit seiner Aussage: „Sowohl die Ergänzung der Verfassung um das Staatsziel Tierschutz, als auch die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Selbstregulierung des Wildes führen dazu, dass das deutsche Jagdregime nicht länger als Maßstab grundrechtseinschränkender Gemeinwohlinteressen in Betracht kommt“, könnte der Eindruck entstehen, es sei gesellschaftlicher Konsens, das deutsche Jagdrecht und die Jagd abzuschaffen. Die genannten Beispiele aus Baden-Württemberg, Aachen oder der aktuelle Fall aus Bielefeld sind Einzelfälle, die man noch an einer Hand abzählen kann. Zumindest wird hier versucht, die Jagd gegen Tier- und Naturschutz in Stellung zubringen.

Die Wirklichkeit ist jedoch eine andere. Die Jagd wird sowohl international, als auch national als notwendig erachtet. Rund 80 Prozent der Deutschen sind nach einer aktuellen Studie (2011) des Instituts für Marktforschung und Kommunikation, Bremer und Partner GmbH (IFA), Essen, überzeugt, dass die Jagd notwendig ist, um Wildbestände zu regulieren sowie Wildschäden in Wald und Feld vorzubeugen. Die Bundesregierung sagt in der nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt: „Jagd und Fischerei sind die beiden wichtigsten Nutzungsbereiche wildlebender Tierarten. Die Jagd umfasst den Schutz und die nachhaltige Nutzung wildlebender Tierarten. Sie ist in der Kulturlandschaft zur Vermeidung erheblicher ökonomischer und ökologischer Schäden notwendig. Sie ist zulässig, soweit der Erhaltungszustand wildlebender Tiere eine nachhaltige Nutzung erlaubt.“

Das auf einigen Webseiten der Jagdgegner oder Jagdkritiker verbreitete Märchen von den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Selbstregulierung des Wildes hält keiner ernsthaften Überprüfung stand. Die dort aufgeführten Beispiele, wie die „jagdfreie Zone Genf“ u.a. wurden längst von der Wirklichkeit eingeholt, dort wurde aufgrund enormer landwirtschaftlicher Wildschäden die Bejagung wieder aufgenommen. Das Betroffenheit Einsicht schafft, zeigt sich auch am Beispiel des amerikanischen Nerz oder Mink. Während der NABU auf der offiziellen Homepage über den Mink noch verlauten lässt, dass der ursprünglich aus Nordamerika stammende Farmnerz kein Fressmonster sei und sich gut in unsere Natur integriert habe, verlangt Dr. Peter Neuhäuser vom NABU-Kreisverband Stendal einen ganz anderen Umgang mit dem Neubürger. Kein Vogel - insbesondere vom Aussterben bedrohte Arten, wie Lachmöwe oder Schwimmente - sei vor ihnen sicher. Daher fordert Neuhäuser gegenüber der Welt Online, dass die Bekämpfung verbessert werden müsse. Eine umfangreichere Fallenjagd sowie mehr Berufsjäger sollten das Problem nach Ansicht des Biologen in den Griff bekommen. Ein Großteil der Population stammt aus einer Massenbefreiung im Jahr 2007. Damals wurden zirka 17.000 Tiere durch verantwortungslose Tierrechtler aus einer Zuchtstation bei Grabow in Mecklenburg-Vorpommern entlassen. Lediglich 4.000 konnten wieder eingefangen werden.

Im Landkreis Rotenburg (Wümme), mit seinen 176 Jagdgenossenschaften und seinen ca. 180.000 ha bejagbarer Fläche, hat bisher kein Grundstückseigentümer den Weg der Klage beschritten, bzw. die Nichtbejagung seiner Flächen gefordert. Es mag daran liegen, dass man sich in unserer landwirtschaftlich geprägten Region der Funktion der Jagd noch bewusst ist. Auch in einer Mitgliedschaft als Grundbesitzer in einer Jagdgenossenschaft werden eher Vorteile gesehen. Neben den Einnahmen aus der Jagdpacht, die an die Jagdgenossen anteilig ihrer Flächen ausgeschüttet werden, kommt die Übernahme der Wildschäden in den landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Kulturen durch die Jagdgenossenschaft, die ihrerseits i.d.R. durch eine entsprechende Gestaltung der Jagdpachtverträge das Risiko auf den Jagdpächter übertragen hat. Dieser wiederum trägt schon aus Eigeninteresse durch eine entsprechende Bejagung und Anpassung der Wildbestände dafür Sorge, dass diese Schäden möglichst gering gehalten oder gar vermieden werden.

Es kommt nicht von ungefähr, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR), , die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) und die Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände (ARGE) darin übereinstimmen, dass eine aus dem Urteil resultierende Möglichkeit zur Aufhebung der Bejagungspflicht für einzelne Grundstücke auf zu begründende Ausnahmefälle beschränkt werden muss. Sie sind es schließlich, die beim Eintritt des Falles, dass sich inselartige jagdfreie Zonen innerhalb der Jagdgenossenschaftsflächen bilden, die Folgen (Wildschäden, Seuchenbekämpfung, etc.) werden zu tragen haben. Im übrigen sind Jagdgenossenschaften Körperschaften öffentlichen Rechts und damit bekanntlich sehr wohl dem direkten Nutzen der Allgemeinheit, wie auch den Interessen der einzelnen Mitglieder verpflichtet.

 

Jagdhornbläser Visselhövede richten Hubertusgottesdienst 2023 aus

05.11.2023, 18Uhr St.Johannis-Kirche

Auch in diesem Jahr findet seitens der Jägerschaft Rotenburg e.V. der Hubertusgottesdienst statt. Die Jagdhornbläsergruppe Visselhövede lädt am Sonntag, den 05.11.2023 um 18 Uhr zum Hubertusgottesdienst in der St. Johannis-Kirche in Visselhövede ein.
Bereits ab 17.45 Uhr werden Gäste mit Musik und Fackelschein empfangen. In festlichem Ambiente steht der Dank Gottes für die Schöpfung im Mittelpunkt.
Vorbei kommen lohnt sich!