Es ist ein Irrtum

Leserbrief zu „Jäger sollen erlegtes Wild spenden“ vom 14.02.2017

Erinnern Sie sich noch an den Begriff „Volkseigentum“? Die Partei Die Linke, insbesondere aber ihre Vorgängerpartei, die PDS, hatten, bzw. hat eine besondere Affinität zum sozialistischen Gesellschaftsmodell. Den Erfahrungen aus dem gescheiterten 40jährigen Feldversuch mit dem „Volkseigentum“ in der DDR zum Trotz, fordert sie, die Jäger sollen das gewonnene Wildbret zu 70% den Tafeln im Landkreis spenden, haben sie sich doch das herrenlose Wild, also das Recht an den Naturreichtümern einfach angeeignet. Dieser, den Jägern durch die Jagd entstehende geldwerte Vorteil gehört eigentlich der Allgemeinheit und ist Bedürftigen zur Nutzung zu überlassen. Bei uns ist das Jagdrecht seit 1848 an den Grundbesitz gebunden. Das Wild ist zwar herrenlos, gehört aber nicht der Allgemeinheit. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) erwirbt Eigentum an einer herrenlosen beweglichen Sache, wer sie in Besitz nimmt, es sei denn das Aneignungsrecht eines anderen wird verletzt. Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) definiert das Jagdrecht als die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet (Jagdbezirk) wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Hier wird das Aneignungsrecht an dem Wild also an das Jagdrecht gebunden. Wild darf sich damit nur derjenige aneignen, der das Jagdausübungsrecht auf seinem Grund und Boden (Jagdbezirk) besitzt und über einen gültigen Jagdschein verfügt oder der Revierinhaber, der das Jagdausübungsrecht gegen Zahlung einer Jagdpacht von Inhaber des Jagdrechts erwirbt. Es ist also ein Irrtum, dass Wild der Allgemeinheit gehört und sich die Jäger das Wild kostenlos aneignen. Die Veräußerung des erlegten Wildes führt bei ihm auch nicht zu einem geldwerten Vorteil, sondern ist nur ein kleiner Beitrag zu den ihm durch Pacht, Jagdbetrieb und Hege (Maßnahmen zur Pflege und Sicherung der Lebensgrundlagen des Wildes) entstehenden Kosten. Die Jagd ist eine mit dem Eigentum verbundene, verfassungsmäßig begründete, gesellschaftliche Aufgabe. Warum nun sollten die Jäger 70% ihres Jagderfolges einer Tafel spenden. Warum fordert Die Linke nicht –im Sinne des Volkseigentum an Naturreichtümern - auch die Angler oder die Imker auf, einen Teil ihrer Ernte den Tafeln zu überlassen? Nachdem Die Linke kürzlich erst mit ihrem Vorstoß, die Entscheidung des Kreistages zur Abschaffung der Jagdsteuer wegen formeller Mängel zu kippen, vor der Kommunalaufsicht scheiterte, ist dies nur ein weiterer Versuch, das Thema „Abschaffung der Jagdsteuer“ in den Medien zu halten.

Jagdhornbläser Visselhövede richten Hubertusgottesdienst 2023 aus

05.11.2023, 18Uhr St.Johannis-Kirche

Auch in diesem Jahr findet seitens der Jägerschaft Rotenburg e.V. der Hubertusgottesdienst statt. Die Jagdhornbläsergruppe Visselhövede lädt am Sonntag, den 05.11.2023 um 18 Uhr zum Hubertusgottesdienst in der St. Johannis-Kirche in Visselhövede ein.
Bereits ab 17.45 Uhr werden Gäste mit Musik und Fackelschein empfangen. In festlichem Ambiente steht der Dank Gottes für die Schöpfung im Mittelpunkt.
Vorbei kommen lohnt sich!