Naturschutz

Saatkrähen genießen weiterhin hohen Schutzstatus

Saatkrähen stehen in Deutschland weiterhin unter Schutz. Sie werden nicht in die Liste der jagdbaren Arten aufgenommen. Das hat der Bundesrat am Freitag den (31.3.) entschieden. Für betroffene Landwirte bedeutet das weiterhin hohe Verluste.

Ein Entschließungsantrag Bayerns auf Herabstufung des Schutzstatus sowie die Aufnahme der Saatkrähe in die Liste der jagdbaren Arten fand in der Länderkammer keine Mehrheit.

Zum Antrag war von der Landesregierung darauf hingewiesen worden, dass die Population der Saatkrähe in Deutschland regional stark gewachsen sei. Daraus folgten in einigen Gegenden große Belastungen für Anwohner und Landwirte. Daher sollte eine Bestandsregulierung der Art ermöglicht werden. In Frankreich, Schweden und der Slowakei würden die Vögel bereits gejagt. Der Bundesrat lehnte den Antrag dennoch ab.

Freie Wähler: Interessen der Landwirte werden ignoriert

Die Ablehnung des Antrags sorgte in Bayern für Unverständnis. Die Landtagsfraktion der Freien Wähler sprach von „erheblicher Ignoranz gegenüber den Interessen unserer Landwirte“.

Vogelschutz dürfe nicht höher bewertet werden als die berechtigten Interessen der Menschen, forderten die Freien Wähler. Zumal der Schutzstatus der Saatkrähe gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz „ein Relikt aus einer Zeit“ sei, als deren Bestand tatsächlich vom Aussterben bedroht gewesen sei. Inzwischen habe sich der Bestand regional aber so stark erholt, dass die heimische Landwirtschaft wegen der Vögel seit Jahren bei Aussaat und Obsternte teils erhebliche Verluste zu beklagen habe.

Einzelne Landwirtschaftsbetriebe erleiden bis zu 25.000 Euro an Fraßschäden

Der Landesbauernverband (LBV) in Baden-Württemberg hatte im Vorfeld des Bundesratsbeschlusses den Entschließungsantrag begrüßt. Die durch Saat- und Rabenkrähen verursachten Schäden in der Landwirtschaft hätten ein nicht mehr tolerierbares Niveau erreicht.

Die Kosten für Ernteverluste, Qualitätseinbußen sowie Abwehrmaßnahmen belasteten die Betriebe erheblich und nähmen kontinuierlich zu. Der „Schadensbericht Saat- und Rabenkrähen in der Landwirtschaft 2021“ belege, dass einzelne Betriebe im Berichtsjahr einen Schaden von bis zu 25.000 Euro verzeichnet hätten. Für eine Vergrämung seien die Vögel aber zu schlau, erklärte der Verband. Von Vogelscheuchen, Blinklichtern, Windspielen oder Hagelnetzen ließen sie sich nicht beeindrucken.