Rehkitzrettung 2023 mit Rekordergebnis abgeschlossen!
Es wurden in diesem Jahr 2.517 Hektar abgeflogen und 335 Rehkitze vor dem Mähtod gerettet. Einen großen Dank an alle 60 Helfer und die 16 Drohnenpiloten!

Im Juni konnte vom Vorstand der Jägerschaft Goslar e.V. die insgesamt dritte Drohne an unsere Drohnenpiloten Hans Hesse, Stephan Rost, Sven Gauer und Mechthild Wenke übergeben werden
Auch die neue Drohne ist mit einer hochsensiblen Wärmebildkamera sowie einer hochauflösenden Kamera ausgerüstet. Die erneute Beschaffung wurde durch das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung und der Bingo Umweltstiftung ermöglicht, die in Summe die Kosten von ca. 6.700,- € übernahmen. In dieser Saison der Rehkitzrettung konnten allein von den Jägern der Jägerschaft Goslar, 65 Rehkitze vor dem Mähtod bewahrt werden. Die überflogene Fläche betrug 340,8 ha. Unser Dank gilt den o.g. Drohnenpiloten, die wieder etliche kurze Nächte auf sich nahmen sowie den Helfern, die die gefundenen Kitze bargen und den Landwirten, die ihre Mähabsichten rechtzeitig meldeten.
Text: L. Renneberg, Foto: S. Rost

Wohin mit dem Schlüssel vom Waffenschrank?

Bitte beachten Sie folgende Informationen unseres Justitiars Dr. Benjamin Munte zur Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln

Wir informieren Sie hiermit über eine Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 30.08.2023 (Az. 20 A 2384/20). Das Urteil dürfte enorme praktische Relevanz aufweisen, da erstmals durch ein deutsches Obergericht die Anforderungen für die Aufbewahrung eines Waffenschrankschlüssels geklärt werden.

Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Schlüssel zu einem Waffenschrank in einem Behältnis aufbewahrt werden müssen, das den gleichen gesetzlichen Sicherheitsstandards wie der Waffenschrank selbst entspricht. Das OVG betonte in dem Urteil, dass klare gesetzliche Anweisungen zur Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln ebenso fehlen wie Rechtsprechung, an der sich Waffenbesitzer orientieren können. Diese Auslegungslücke ist nunmehr durch das Gericht geschlossen worden, so dass für zukünftige Aufbewahrungsverstöße durch Jäger die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit droht. Zwar  fehlt in Niedersachsen bislang ein entsprechendes Urteil, es ist aber anzunehmen, dass sich die niedersächsische Rechtsprechung an der Entscheidung des OVG NRW orientieren wird.
Die Landesjägerschaft Niedersachsen empfiehlt daher jedem Mitglied den Waffenschrankschlüssel (und/oder den Ersatzschlüssel) in einem Sicherheitsbehältnis mit Zahlenschloss aufzubewahren, das der für die Waffen vorgeschriebenen Sicherheitsklasse entspricht.

Unter folgendem Link finden Sie einen Artikel zu dem o.g. Urteil:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-nrw-20a238420-waffenrechtliche-erlaubnis-widerruf-unzuverlaessig-jaeger-waffenschrank-schluessel-aufbewahrung/

Die Arbeit der Seehundstation Norddeich

Seit 1986 ist das Wattenmeer der niedersächsischen Nordseeküste als Nationalpark, seit 1993 als Biosphärenreservat und seit 2009 als Weltnaturerbe geschützt. Beleg dafür, wie aus einer Idee etwas Zukunftsweisendes entstehen kann. Schon Ende der 60er Jahre planten zwei Norder Jäger eine Aufzuchtstation für verwaiste Seehunde. Das Ziel: die Tiere und ihren Lebensraum zu erforschen sowie den zurückgehenden Bestand zu schützen. 1971 wurde die erste Seehundstation mit großem persönlichen Einsatz gebaut. Aus diesen Anfängen hat sich die Seehundstation Nationalpark-Haus in Norddeich entwickelt.
Hier der Link zum Youtube-Video (9:22 Min):
https://www.youtube.com/watch?v=m4UwtzNbQnM

Landesjagdbericht 2021/2022

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