Trotz Corona: Gemeinschaftsjagden (Drückjagden) auf Schalenwild sind weiterhin zulässig

Nach der Niedersächsischen „Corona-Verordnung“ ist die körperliche Betätigung im Freien grundsätzlich zulässig. Damit darf auch die Jagd weiterhin ausgeübt werden. Darauf weist das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) ausdrücklich hin.

Die Pressemitteilung des ML ist hier zu finden

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