Wilderei im Jagdrevier II von Werlte - - Hegering ruft zur besonderen Aufmerksamkeit auf

Diese Ricke wurde Opfer von Wilderern im Jagdrevier II von Werlte und verendete qualvoll in einem Graben. (Foto: Wilhelm Stammermann)

Bei der gewilderten Ricke ist hier genau das Einschußloch zu erkennen. (Foto: Wilhelm Stammermann)

Werlte. Am vergangenen Wochenende wurde im Jagdrevier II von Werlte der Kadaver einer verendeten trächtigen Ricke in einen Entwässerungsgraben aufgefunden. Der Wildkörper wies einen Einschuss auf, der wahrscheinlich von einer kleinkalibrigen Waffe herrührt. Der Fundort und die Spuren an der Fundstelle lassen auf Wilderei schließen. Das kleine Geschoss war nicht sofort tödlich und die Ricke konnte sich noch in den nächsten Graben flüchten, wo er dann qualvoll halb im Wasser liegend verendete. Nach Aussage des Revierinhabers hat sich die Tat wahrscheinlich bereits einige Tage vor dem Fundtag ereignet. Die Polizeidienststelle Werlte hat die Ermittlungen aufgenommen, so Hegeringleiter Thomas Schomaker.

Während in früheren Zeiten häufig aus der Not heraus gewildert wurde, um dem Hungertod zu entgehen, geschieht dieses heute meist aus niederen Beweggründen. Vielen Wilderern geht es allein um spektakuläre Trophäen – sie nehmen dem erlegten Tier deshalb nur das Haupt ab und lassen den Rest einfach liegen. Ein solches Verhalten ist nicht nur hoch kriminell, sondern geschieht ohne jede Ehrfurcht vor der Kreatur, so der Hegeringleiter Schomaker.

Der Wilderer ist, da er unerkannt blieben will, oft auf die dunkle Tageszeit angewiesen und riskiert dabei Fehlschüsse und Verletzungen, wie im vorliegenden Fall, des Tieres. Eine langwierige Nachsuche mit einem ausgebildeten brauchbaren Hund, wie sie jeder Revierpächter bei einem verletzten Tier durchführen würde, bleibt aus, da er unerkannt bleiben muss. Angeschossenes, verletztes Wild verendet also oft elendig in den Wäldern sowie der Feldflur und wird seinem Schicksal überlassen, so Schomaker.

Wer sich bei der Jagd an kein Recht und keine Regeln gebunden fühlt, der missachtet neben den ethische Leitlinien der Waidgerechtigkeit, die in der Gemeinschaft der Jäger fest geschriebenes Gesetz sind, auch den Tierschutzgedanken. Wilderei ist eine Straftat, kein Kavaliersdelikt und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden.

Hegeringleiter Schomaker hofft mit seinem Hegering Werlte im vorliegendem Fall nun auf Hinweise aus der Bevölkerung und bittet alle, die ungewöhnliche Beobachtungen im genannten Zeitraum gemacht haben oder zukünftig machen, dieses dem zuständigen Revierinhaber oder im Falle Werlte, der Polizeidienststelle Werlte zu melden. Gleichzeitig ruft Schomaker die Jäger auf, besonders aufmerksam zu sein und gewonnene Informationen sofort weiter zu geben.